Eidg. Volksinitiative
«gegen die Abzockerei»
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News-Archiv



12. August 2011
Neue persönliche Website von Thomas Minder
Sie finden die neue persönliche Website von Thomas Minder fortan unter http://www.minder.sh


27. Juli 2011 Urteil gegen Thomas Limberger
«Die an den Kläger [Thomas Limberger] ausgerichtete Gesamtentschädigung erscheint im Vergleich für den aussenstehenden Betrachter als nicht mehr angemessen und überrissen. Die Bezeichnung des Klägers als Abzocker war somit, nicht zuletzt auf die in politischen Kreisen wiederholt erwähnte Höchstgrenze von CHF 3 Mio. für Managersaläre, nachvollziehbar.»
Das komplette Urteil des Bezirksgerichts Höfe, Wollerau SZ, gegen Thomas Limberger, finden Sie hier.


6. Juli 2011 5 Millionen Begrüssungsgage an Axel Weber bei UBS: ein Wahnsinn!
5 Millionen Begrüssungsgage erhält der neue UBS VR-Präsident Axel Weber. Ein Wahnsinn! Nach heutigem Gesetz gibt es für Mitglieder des Verwaltungsrates nur Tantiemen und diese bestimmt der Aktionär anlässlich der GV beim Traktandum Gewinnverteilung. In den letzten Jahren sind die «goldigen Handshakes» für Mitglieder der Geschäftsleitung bei grossen börsenkotierten Gesellschaften zum Standard geworden. Dass mittlerweile sogar Verwaltungsräte auf diese Art geködert werden, bringt das Fass der Abzockerei endgültig zum Überlaufen. UBS-Präsident Kaspar Villiger widerspricht sich selbst, wenn er zugibt, Weber sei der einzige Kandidat gewesen und gleichzeitig die exorbitante Vorauskasse mit dem Argument Markt begründet. Eine Vorauszahlung an ein Mitglied eines Verwaltungsrates ist gesetzeswidrig.


5. Juli 2011 Thomas Limberger: gerichtlich anerkannter Abzocker
«Das Bezirksgericht Höfe hat die Klage des früheren OC Oerlikon-Chefs Thomas Limberger gegen Thomas Minder vollumfänglich abgewiesen. Limberger hatte Minder 2010 wegen Persönlichkeitsverletzung und Rufschädigung eingeklagt, weil ihn dieser mehrfach als «Abzocker» tituliert hatte. Limberger hatte vor Gericht vorgebracht, nach Minders Verunglimpfungen seien Morddrohungen gegen ihn eingegangen.»
Limberger blitzt gegen Minder ab


7. Juni 2011
Parlament foutiert sich um Volkswillen: Abstimmungstermin «gegen die Abzockerei» erst am 3. März 2013
Mit grosser Mehrheit hat nach dem Nationalrat soeben auch der Ständerat einer weiteren einjährigen Fristverlängerung der eidgenössischen Volksinitiative «gegen die Abzockerei» zugestimmt. Die Verzögerungstaktik zieht sich seit 40 Monaten wie ein roter Faden durch die Behandlung dieses Volksbegehrens. Wie hier die direktdemokratischen Rechte mit Füssen getreten werden, kommt einem Armutszeugnis für das Initiativrecht gleich.

Dass sich der abtretende Ständerat Rolf Schweiger (FDP) noch erdreistet, die abermalige Verschleppung mit der Rückzugsmöglichkeit der Volksinitiative zu begründen, schlägt dem überlaufenden Fass vollends den Boden aus. Insbesondere die Lobbyisten-hörigen Parteispitzen der beiden erodierenden Mitteparteien drücken sich davor, vor den Wahlen im Herbst ihren Wählern in die Augen zu schauen. Dies wird am 23. Oktober Konsequenzen haben.


31. Mai 2011 Mit der «Abzocker»-Initiative liegt der Gegenvorschlag schon vor
Der Verfassungstext «gegen die Abzockerei» steht seit bald fünf Jahren wie ein ruhender Fels in dieser aktivistischen Brandung. Selbst ein Jahrhundertereignis wie die jüngste Finanzkrise konnte dem Verfassungsartikel nichts anhaben. Dies sollte nicht erstaunen, wurde er doch nie als Maximalforderung konzipiert, sondern von vornherein als wirtschaftsfreundlicher Minimalstandard skizziert – eben als breit abgestützter Gegenentwurf zum anpassungsbedürftigen Status quo.
Den kompletten «NZZ»-Gastartikel von Claudio Kuster finden Sie hier.



20. April 2011 Verwaltungsräte verdienen ein Drittel mehr als vor der Krise
«Die Verwaltungsräte haben kräftig zugelangt. Ihre Gesamtabgeltung stieg gegenüber dem Vorjahr um 14 Prozent, gegenüber dem Vorkrisenjahr 2007 gar um 33 Prozent. (...) Die Verwaltungsratsentschädigungen bei Novartis sind mit einem Plus von 323 Prozent explodiert, was wiederum dem Namen Vasella zuzuschreiben ist. Bemerkenswert ist auch der Sprung von 94 Prozent beim Stäfner Unternehmen Sonova, das derzeit mit dem Verdacht auf Insidervergehen für Schlagzeilen sorgt.»
Verwaltungsräte verdienen ein Drittel mehr als vor der Krise


25. März 2011 Swiss Re: Kielholz einmal mehr Baumeister exorbitanter Vergütungen
Ein absoluter Wahnsinn bei Swiss Re: VR-Präsident Walter Kielholz erhält 5,9 Millionen im 2010, 2 Millionen mehr als 2009. Sein Pendant bei der Munich Re, Hans-Jürgen Schinzler, hatte 274'000 Euro. Das sind 16 mal so viel! Solch eklatanten Abzocker-Beispiele zeigen anschaulich, dass trotz eingereichter Volksinitiative noch Null und Nichts erreicht wurde. Laut und deutlich: Das ist Diebstahl an der AG! Ein VR erhielte heute nach Obligationenrecht nur eine Tantieme und diese bestimmt der Eigner unter dem Traktandum Gewinnverteilung.

Der Swiss Re-CEO Lippe hatte im 2010 mit 8,7 Millionen gar ein noch fürstlicheres Salär, zumal der Rückversicherer ja nicht gerade viele Mitarbeiter beschäftigt. Und dies alles nur gerade zwei Jahre nach dem Beinahe-Konkurs der Swiss Re im 2008. Wäre die AG ein Industriebetrieb gewesen, so wäre sie womöglich ganz Konkurs gegangen, so schlecht war die Performance.

Aber es ist gleichwohl verständlich: Wenn ein Prof. Forstmoser im 2008 sich 3,2 Millionen und Kielholz als Vize-Präsident deren 2,8 Millionen nehmen müssen, so ist ja klar, dass in einem Gewinnjahr dieser Betrag entsprechend erhöht werden muss. Fazit: Das Entlöhnungssystem bei Swiss Re ist total krank, während Herr Kielholz sich einmal mehr als Baumeister der exorbitanten Vergütungen schlechthin bewiesen hat.


9. März 2011 Abstimmung «gegen die Abzockerei» steht endlich fest: 3. März 2013
Im 11. Jahr der Aktienrechtsrevision hat heute der Nationalrat erkannt, dass das Parlament diese Materie ins Obligationenrecht und nicht in die Bundesverfassung einbringen sollte. Gratulation unseren 200 Gesetzesmachern zu diesem schnellen, weitsichtigen wie überraschenden Entschluss!

Bis zu dieser Einsicht in der Nachspielzeit hat Bundesbern seit dem ersten Entwurf zur Aktienrechtsrevision 2005 sage und schreibe 22 verschiedene Erlasse präsentiert, welche der Volksinitiative «gegen die Abzockerei» gegenübergestellt wurden. Die einen stammten vom Bundesrat, andere von jegwelchen Räten, Kommissionen oder Subkommissionen. Die einen zielten ins Gesetz, andere lieber in die Verfassung. Ausser der vor Jahresfrist publizierten Einigungslösung «SVP Schweiz/Initiativkomitee» indessen war kein einziger dieser 22 Vorschläge befriedigend und kam nicht annähernd an das Original heran.

Vor viereinhalb Jahren wurde die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» lanciert, vor 37 Monaten in Bundesbern deponiert. Seit der Einreichung der Unterschriften hat Nur-noch-Verwaltungsratspräsdient Daniel Vasella über 108 Millionen Franken abgezockt. Und er darf sich freuen: Bis unsere griffigen Massnahmen eingeführt sein werden, kann er spielend weitere 100 Millionen absahnen.

Denn so geht's nun weiter (oder: Anleitung zur maximalen Verschleppung von Volksbegehren):

  • April/Mai 2011: Rechtskommission des Nationalrates berät 23. Gegenentwurf
  • Juni 2011: Nationalrat tritt auf Kommissionsvorlage ein und überweist 24. Vorlage an Ständerat
  • Juni 2011: Ständerat tritt ebenfalls auf das Geschäft ein, da ansonsten die Frist nicht abermals verlängert werden könnte
  • Juni 2011: Da sich erst jetzt – und dies zum ersten Mal – ein Gesetzesprojekt in der Differenzbereinigung befindet, kann nun die Behandlungsfrist zur Volksinitiative bis 26. August 2012 verlängert werden.
  • Dezember 2011: Neugewähltes Parlament konstituiert sich: Neue Köpfe, neue Parteien, neue Fraktionen, neue Eingebungen, neue Profilierungsmöglichkeiten, neue Koalitionen, neue Mehrheiten. Neuer Gegenvorschlag (Nummer 28).
  • März 2011: Nationalrat kramt den sistierten direkten Gegenvorschlag der CVP abermals hervor, um vom Ständerat ein letztes Mal versenkt werden zu können.
  • Juni 2012: Letzte Session, in welcher die Vorlage behandelt werden kann; eine weitere Verlängerung ist parlamentsgesetzlich unmöglich. Ein unmotivierter Gegenvorschlag (Nummer 37) wird in der Schlussabstimmung verabschiedet. Der Nationalrat empfiehlt die Volksinitiative zur Annahme, der Ständerat ist dagegen.
  • 3. März 2013: Abstimmung über Volksinitiative «gegen die Abzockerei», Gegenvorschlag interessiert niemanden
  • 4. März 2013: Justizministerin Sommaruga will Expertenkommission bilden zur «raschen» gesetzlichen Umsetzung der wuchtig angenommenen Volksinitiative
  • 1. Januar 2016: Inkrafttreten des Obligationenrechts (Corporate Governance-Revision), Änderung vom 12. Juni 2015
  • 23. Februar 2016: Als erste Schweizer Generalversammlung stimmt die Novartis-GV bindend über die Lohnsummen des Topmanagements ab.


22. Februar 2011  GV Novartis: Abzocke erster Güte
Die Novartis AG wurde im 2010 mit einer Busse und Strafgeldern von 422 Millionen Dollar gebüsst. Niemand bei der Novartis trägt dafür die finanzielle Verantwortung. Im Gegenteil: Es werden Abgangsentschädigungen und Anerkennungsprämien im Millionenbereich an ausgetretene Geschäftsleitungsmitglieder bezahlt. So zum Beispiel 12 Millionen an Daniel Vasella.
Das komplette Votum von Thomas Minder finden Sie hier.


11. Februar 2011
Lohnschere: was CEOs verdienen
«Viele einfache Bankangestellten regen sich über die riesigen Saläre von Topbankern auf. Das ist schlecht für die Moti­vation.» Kein Wunder, wenn man die Lohnschere vom letzten Jahr betrachtet:
Credit Suisse ist top - bei den Salären


26. Januar 2011 Abzocker Limberger – gerichtlich anerkannt
Thomas Minder wurde heute von Thomas Limberger (ex CEO OC Oerlikon und ex CEO/VR-Präsident Von Roll) wegen Persönlichkeitsverletzung vor Gericht gezogen. Nach der Referentenaudienz und Vergleichsverhandlung vor dem Bezirksgericht Höfe, kam das Gericht unter Herrn Martin Höfliger zum Schluss:

Es liege in keinem Anklagepunkt eine Persönlichkeitsverletzung vor, wie es der anwesende Thomas Limberger forderte. Das Gericht rief zudem den Kläger auf, seine Klage zurückzuziehen.

Konkret ging es um Äusserungen Thomas Minders gegenüber Thomas Limberger wie «Abzockerei», «Abzocker», «Missmanagement» und dergleichen an der Generalversammlung der OC Oerlikon 2007 sowie um einen Leserbrief im «Tages-Anzeiger». Das schriftliche Urteil folgt.


18. Januar 2011 Volksinitiative «Unsere Pensionskassen nicht missbrauchen!» unnötig
Die heute lancierte eidgenössische Volksinitiative «Unsere Pensionskassen nicht missbrauchen!» ist zwar gut gemeint und richtig, gleichzeitig aber unnötig.

Die neue Initiative verlangt, dass obligatorische Vorsorgeeinrichtungen künftig ihre Aktionärsrechte an den Generalversammlungen ausüben müssen. Der AHV-Ausgleichsfonds und die Pensionskassen sollen ihr Stimmverhalten im Sinne ihrer Versicherten – also einem Grossteil des Schweizer Volks – ausüben müssen. Die Erwerbstätigen sind verpflichtet, ihre Beiträge in die erste und die zweite Säule zu überweisen. Daher ist es nur folgerichtig, wenn auch die Mitwirkungsrechte der Pensionskassen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften obligatorisch ausgeübt werden müssen.

Dennoch ist die neue Volksinitiative unnötig, da ebendiese Forderung bereits in der eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» enthalten ist. Zusätzlich sieht unsere Initiative vor, dass das Stimmverhalten der Pensionskassen-Manager nachträglich offengelegt werden muss. Denn: Stimmpflicht alleine ist nicht zielführend, wenn nicht gleichzeitig durch Transparenz eine Kontrollmöglichkeit besteht.

Auch wenn die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» schlimmstenfalls erst 2013 vors Volk gelangen wird, die neuen Initianten werden uns schwerlich noch überholen können.


1. Dezember 2010 Was schädigt den Wirtschaftsstandort?
Zeitweise wird von den Gegnern moniert, die Vorlage schade dem Standort Schweiz. Hand aufs Herz, was schadet der Schweiz wirklich? Den Besitzer der Firma über die Gesamtentschädigungssumme für VR, die GL und den Beirat abstimmen zu lassen, soll dem Unternehmen schaden? Bei jeder gut geführten Firma entscheidet immer der Besitzer, wie viel die wichtigsten Mitarbeiter bekommen.
Den kompletten «Finanz und Wirtschaft»-Gastartikel von Thomas Minder finden Sie hier.



19. November 2010 Thomas Limberger: Ein Jahressalär zum Abgang
Der bei Von Roll glücklose CEO und Präsident Thomas Limberger kassiert gemäss BILANZ zu seinem Abgang ein volles Jahressalär. Das entspricht rund 1,6 Millionen Franken. 2007 war er bereits überraschend als CEO von OC Oerlikon ausgeschieden. Limberger prozessiert gegen Thomas Minder, Initianten der Abzocker-Initiative, wegen Persönlichkeitsverletzung.
(«BILANZ», 19.11.10)


19. Oktober 2010 Zickzack-Kurs bei den Managerlöhnen
Gar keine Eile legt das Parlament bei den Managerlöhnen an den Tag. Im Raum steht die populäre Abzocker-Initiative von Thomas Minder. Alles dreht sich um die Frage, wie mögliche Alternativen aussehen könnten. In den vergangenen zwei Jahren verstrickten sich die Parteien in taktischen Manövern, was zu einem wilden Zickzack-Kurs führte.

Indirekte und direkte Gegenvorschläge wurden erarbeitet, verworfen, wieder aufgegriffen. Aktuell steht ein indirekter Gegenvorschlag in Form einer Aktienrechtsrevision im Vordergrund. Die Frist zur Behandlung der Abzocker-Initiative hat das Parlament verlängert - zum Ärger der Linken, deren Wahlkampf eine Abstimmung befeuert hätte.
(«tagesanzeiger.ch», 19.10.10)


15. Oktober 2010
UBS, CS, Novartis: Niemand zeichnet sich verantwortlich!
Aufgeschreckt durch die Nicht-Klage gegen die früheren UBS-Verantwortlichen (Marcel Ospel, Peter Wuffli, Marcel Rohner, Peter Kurer und Konsorten) ruft die jetzige UBS-Führung (Kaspar Villiger, Oswald Grübel usw.) sogar die FDP auf den Plan. Die Freisinnigen fordern, einen Vorstoss Schneider-Ammanns zu unterstützen: Dieser verlangt, dass die Topmanager mit ihrem Privatvermögen zu ihrer Verantwortlichkeit gezogen werden können. Die sonst so neoliberale FDP-Führung sieht – überraschend, aber zu Recht – dringenden Handlungsbedarf beim Thema Verantwortlichkeit im Topmanagement.

In diesem Jahr wurde die Firma Novartis alleine in einem Land (USA) mit 815 Millionen gebüsst. Die UBS wurde im gleichen Zeitraum mit 936 Millionen, die Credit Suisse mit 951 Millionen zur Kasse gebeten. Wer übernimmt die Verantwortung für diese horrenden Millionen-Bussen? Kein einziges Mitglied der betroffenen Verwaltungsräte oder Geschäftsleitungen zeigt sich verantwortlich für diese Schäden. Und kein einziger Topmanager ist bereit, auch nur einen einzigen Franken seiner variablen Entlöhnung der letzten Jahre zurückzuerstatten.

Das heutige Gesetz lässt in vielen Fällen gar keine Verantwortlichkeitsklage zu; die beiden grossen Schweizer Groundings, Swissair und UBS, zeigen dies exemplarisch. In einer grossen börsenkotierten Gesellschaft ist – aus vielen verständlichen Gründen – weder die Unternehmung noch der Aktionär bereit, eine Verantwortlichkeitsklage einzureichen.

Geradezu grotesk ist das Vorgehen der UBS, mit Peter Forstmoser (Ex-Verwaltungsratspräsident Swiss Re) einen Abzocker selbst mit einem Gutachten zu beauftragen. Die Swiss Re ist im 2008 ebenfalls beinahe kollabiert. Der Rückversicherer verzeichnete im Debakeljahr 864 Millionen Verlust, 11 Milliarden Eigenkapitalvernichtung und 6 Milliarden Wertberichtigungen. Für diese «Leistung» hat FDP-Mitglied Forstmoser 3.2 Millionen kassiert. Ist das das Revival des FDP-Filzes? Da füttert das Abzocker-Unternehmen UBS den Abzocker-Manager Forstmoser. Sein Auftrag war von der UBS so definiert worden, dass er zu keinem anderen Schluss kommen konnte, als seinem Auftraggeber von einer Verantwortlichkeitsklage abzuraten.

Die totalen Vergütungssummen der Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitglieder (Organmitglieder) dieser drei Firmen für die Periode 2005 bis 2009 sehen wie folgt aus: Novartis: Fr. 461'124'191.– ; UBS: Fr. 627'624'876.–; Credit Suisse: Fr. 825'979'745.–. – Ein absoluter Wahnsinn, denn niemand zeichnet sich verantwortlich!


1. Oktober 2010 Novartis: 171 Mio. Boni-Verzicht von Vasella gefordert
Die Novartis wird in den USA mit einer Busse von sage und schreibe 422,5 Millionen Dollar bestraft! Dies wegen Verstössen rund um die Vermarktung von Medikamenten. Das Initiativkomitee der eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» verlangt, dass Daniel Vasella als Verwaltungsratspräsident und damaliger CEO im Doppelmandat die Verantwortung für diesen Skandal übernimmt und auf seine variable Vergütung verzichtet. Diese Boni-Summe beläuft sich für den Zeitraum 2005 bis 2009 auf unglaubliche 170'813'191 Franken!  (Quelle: Ethos Vergütungsstudien 2005 bis 2009)

Herr Vasella hat in all den Jahren sein Millionengehalt stets damit verteidigt, die Novartis müsse ihm soviel bezahlen, weil es seiner Top-Leistung entspreche und er in einer grossen Verantwortung stehe. Da Herr Vasella zum Zeitpunkt der Verstösse (ab 2005) gleichzeitig CEO und Verwaltungsratspräsident war, kann er sich nun nicht aus seiner Verantwortung stehlen. Sein Doppelmandat, das jährlich – zum realen Marktwert und nicht zum Steuerwert berechnet – mit zumeist über 40 Millionen Franken vergütet wurde, hat nicht nur Rechte – es hat auch Pflichten. Herr Vasella kann die Glaubwürdigkeit seines zweistelligen Millionengehalts in den letzten zehn Jahren gegenüber seinen Aktionären, den Stakeholder und der Öffentlichkeit nur rechtfertigen, wenn er auf den variablen Teil seines Gehalts (Bonus) für die Jahre 2005 bis 2009 verzichtet! In diversen Interviews und Aussagen hat Vasella immer wieder betont, dass er seine Position und seine Tätigkeit im Sinne eines Unternehmers wahrnehme, indem er auch grosse Risiken trage.

«Herr Vasella, als Initiant der eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» und Aktionär der Novartis AG nehme ich Sie beim Wort und verlange die sofortige Ankündigung zur Rückgabe Ihrer bereits bezogenen Boni von 170'813'191 Franken für die Jahre 2005 bis 2009.» Thomas Minder


7. September 2010
Warten auf den «Samichlaus»...
Die Rechtskommission des Ständerates hat heute einmal mehr Ideen eines indirekten Gegenvorschlags (auf Stufe Gesetz: Aktienrecht) zur eidgenössischen Volksinitiative «gegen die Abzockerei» vorgelegt. Das Initiativkomitee kommentiert diese erneuten Vorschläge nicht; es wird kaum der letzte Gegenentwurf sein.

Vor über 30 Monaten wurden die 120'000 Unterschriften des Volksbegehren in Bundesbern deponiert. CVP- und FDP-Parlamentarier, aber auch der Bundesrat bekämpfen diese Volksinitiative vehement, mittels einer gezielten, wie auch durchschaubaren Verzögerungstaktik. Man will die Initiative – sofern überhaupt – in einem günstigeren wirtschaftlichen und politischen Umfeld dem Volk zur Ablehnung vorlegen.

Das Schweizer Stimmvolk indessen hat das ewige Verzögern, Lavieren und Wiederkäuen gehörig satt. Das jahrelange Geplänkel mit unzähligen direkten und indirekten Gegenvorschlägen sowie das andauernde sich im Kreis drehen zwischen den beiden Kammern inklusive Hin und Her von Kommissionen und Subkommissionen versteht – zu Recht! – längst kein Bürger mehr. Es ist ein Armutszeugnis für die Schweizer Demokratie, mit welcher Lethargie unser Parlament dieser Initiative gegenübertritt.

Die Präsidentin des Ständerates, Frau Erika Forster (FDP), hat es nicht einmal für nötig befunden, die heute publizierte Vorlage in der anfallenden Herbstsession in ihrer Kammer zu traktandieren! Auf was warten die Damen und Herren Ständeräte denn eigentlich noch? Anscheinend bereits auf den «Samichlaus» und die Wintersession...

Bereits jetzt ist abzusehen, dass die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» kaum mehr vor dem Wahlherbst 2011 fertig behandelt wird und zur Abstimmung gelangt. Diese Sankt-Nimmerleins-Taktik dürfte sich jedoch insbesondere für die FDP und CVP als Bumerang erweisen: Das Schweizer Stimm- und sodann Wahlvolk ist nicht blöde und wird bei den Parlamentswahlen 2011 wie auch bei der folgenden Volksabstimmung «gegen die Abzockerei» den FDP- und CVP-Vertretern in Bundesbern einen gehörigen Denkzettel verpassen.


1. Juni 2010
Mit Aktionärsstimmen statt Steuern gegen Bonus-Exzesse
Qua BVG und Anlagereglemente sowie via AHV-Ausgleichsfonds ist jeder Schweizer Erwerbstätige gezwungenermassen mitunter Nestlé und Novartis-, UBS- und Credit-Suisse-Aktionär. Ob ihm das passt oder nicht, für diesen Aktionär gibt es keine Ausstiegsstrategie. (...) Genauso wie alle Erwerbstätigen verpflichtet sind, ihre Beiträge in die erste und die zweite Säule zu überweisen, ist es nur folgerichtig, wenn die Mitwirkungsrechte der Pensionskassen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften obligatorisch ausgeübt werden müssen.
Den kompletten NZZ-Gastartikel von Christoph Blocher, Thomas Minder und Claudio Kuster finden Sie hier.


1. Juni 2010 Einigungslösung mit SVP Schweiz ist Massstab
Der Ständerat hat soeben entschieden, die Behandlung der eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» um ein Jahr zu verlängern, um ihr einen verbesserten indirekten Gegenvorschlag (auf Gesetzesstufe) gegenüber zu stellen. In der Erstberatung vor einem Jahr hat die kleine Kammer – bedingt durch ein extremes Lobbying der Economiesuisse und unter Einreichung von elf Einzelanträgen – den indirekten Gegenvorschlag bis aufs Unkenntliche verwässert. Mit der Einführung des Nominee-Modells wollte man in Sachen Transparenz sowie Verwirklichung des Aktionärswillens gar noch hinter die heutige Gesetzeslage zurück gehen.

Der von der CVP im Januar lancierte Entwurf eines direkten Gegenvorschlags (auf Verfassungsstufe) ist ganz grundsätzlich falsch. Jahrelang behauptete die CVP gegenüber der Volksinitiative «gegen die Abzockerei», dieses Thema gehöre ins Aktienrecht und nicht in die Bundesverfassung. Parteipolitische Spielereien gehören zwar zur Politik, doch das Gegenüberstellen eines direkten Gegenvorschlags stellt sowohl eine Zweckentfremdung unserer obersten Rechtsnorm, wie auch ein Missbrauch der parlamentarischen Instrumente schlechthin dar. Das Bundesparlament wird vom Schweizer Volk gewählt, um griffige und zeitgemässe Gesetze zu erlassen und nicht, um die Verfassung zu revidieren.

Dies erkannte heute auch CVP-Ständerat Inderkum: «Es ist von der Sache her falsch, Bestimmungen des Aktienrechts auf Verfassungsstufe anzuheben.» Sein Parteikollege Graber doppelte nach: «Der Gegenvorschlag gehört eindeutig ins Gesetz.»

Nun scheint der Ständerat also gewillt, diesen Fauxpas zu korrigieren. Das Initiativkomitee begrüsst grundsätzlich das Gegenüberstellen eines indirekten Gegenvorschlags. Ein allfälliger Rückzug dieses von über 120'000 Bürgern unterzeichnete Volksbegehren käme jedoch nur in Frage, falls die am 10. Februar 2010 präsentierte Einigungslösung «Initiativkomitee/SVP Schweiz» in beiden Räten zustande kommt. Darin wurde insbesondere auch die Problematik der Banken-Boni aufgegriffen: Die Gesamtsumme der Boni soll – wie auch diejenigen vom Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung – zwingend von der Generalversammlung abgesegnet werden.


9. Mai 2010 26-Millionen-Limberger klagt
Ex-Oerlikon-Chef Limberger verklagt Thomas Minder – wegen dieses Leserbriefs im
«Tages-Anzeiger».
Lesen Sie hier die ganze Geschichte im «SonntagsBlick».


6. Mai 2010 Bonus als Abgangsentschädigung
Boni sind gedacht als goldene Fesseln. Je höher der Bonus – so die Überlegung –, desto geringer ist die Gefahr, dass ein Manager zur Konkurrenz abspringt. So ist es aber nicht, wie der aufgedeckte Fall Ulrich Körner zeigt. Der 47-Jährige war bei der Credit Suisse Chef der Region Schweiz und Mitglied der Geschäftsleitung. Am 22. August 2008 teilte die Bank überraschend mit, dass der Posten neu mit dem Ex-UBS-Mann Hans-Ulrich Meister besetzt worden sei. Körner verliess die CS und hat ein Bonus-Paket von über 20 Millionen Franken mitgenommen. (
«Tages-Anzeiger», 06.05.10)


26. April 2010  GV ABB
Co-Initiantin Brigitta Moser-Harder lehnt an der heutigen ABB-Generalversammlung den Vergütungsbeicht 2009 ab: «Nicht gespart wird gemäss Vergütungsbericht wie letztes Jahr bei den Entschädigungen der Geschäftsleitung. Ein Management ist nicht glaubwürdig, das überall auf die Kostenbremse steigt, nur nicht bei sich selber. Das ist in höchstem Masse unsozial.»
Das komplette Votum finden Sie hier.


14. April 2010  GV UBS
Co-Initiantin Brigitta Moser-Harder lehnt an der heutigen UBS-Generalversammlung den Vergütungsbeicht 2009 ab: «Damit die Millionen fliessen wie beim CS-CEO Dougan, wurde das von Herrn Grübel bei Credit Suisse kreierte PIP-Programm, ohne Malus, bei UBS unter dem Namen IPP in den Vergütungsbericht aufgenommen. Dieser Bericht ist nutzlos gegen den Boni-Irrsinn.»

Des Weiteren wendet sie sich beim Traktandum «Décharge» an das Aktionariat: «Tatsache ist doch, dass Ospel & Co. dem Unternehmen massiv schadeten. Denn trotz Warnungen haben sie es unterlassen, ihre Geschäftspraktiken in USA rechtzeitig zu überprüfen. Und zwar beim Engagement im US-Hypothekarmarkt und bei der Verletzung des amerikanischen Steuerrechts.»
Das komplette Votum finden Sie hier.


2. April 2010 Abzocker warnt vor «Abzocker»-Initiative
Brady Dougan, Credit Suisse-CEO und 71-Millionen-Bonusjäger, warnt vor der eidgenössischen Volksinitiative «gegen die Abzockerei». Ist es richtig, wenn ein amerikanischer Staatsbürger, welcher ein grosses Schweizer Bankeninstitut führt, kaum deutsch spricht und als Gast in unserem Land weilt, sich zu unserer direkten Demokratie und insbesondere zu erwähntem innerstaatlichen Volksbegehren äussert?
Den kompletten Forumsbeitrag «Abzocker warnt vor «Abzocker»-Initiative» von Thomas Minder finden Sie hier.


10. März 2010 Einigungslösung: Top, direkter Gegenvorschlag: Flop
Morgen Donnerstag werden im Nationalrat die eidgenössische Volksinitiative «gegen die Abzockerei» und entsprechende Gegenanträge debattiert. Ganz grundsätzlich ist die mit der SVP Schweiz am 10. Februar 2010 vorgestellte Einigungslösung die beste aller bisher präsentierten Varianten, um – nach nunmehr zehn Jahren Aktienrechtsrevision – der Abzockerei endlich einen Riegel zu schieben. Die zweitbeste Lösung ist die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» selbst. Überhaupt keine Lösung stellt der von der CVP lancierte und später von der FDP unterstützte, schlechte direkte Gegenvorschlag auf Verfassungsebene dar. Dieser direkte Gegenentwurf wird vom Initiativkomitee vehement bekämpft.

Die SP Schweiz ihrerseits hat die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» über all die Jahre hinweg stets ideologisch unterstützt. Obwohl die Einigungslösung «Initiativkomitee/SVP» inhaltlich zu hundert Prozent ihrem Gedankengut entspricht, widersetzt sich die SP ihrer Unterstützung. Schlimmer noch, die Sozialdemokraten haben sich ins gegnerische Boot der CVP- und FDP-Parteispitzen gesetzt, welche das taktische Manöver «direkter Gegenvorschlag» fahren. Die SP macht sich durch diesen Schulterschluss zum Gegner der Volksinitiative «gegen die Abzockerei». Dieser Wechsel ins gegnerische Lager ist für das Initiativkomitee völlig unverständlich, da es die Position des Volksbegehrens an der Urne schwächt. Schade, dass die SP Schweiz lieber Parteipolitik betreibt, anstatt einer konstruktiven und auf Allianzen beruhenden Sachpolitik nachzugehen.

Genauso wenig haben die von unserer Hauptgegnerschaft (FDP/CVP-Parteispitzen, Economiesuisse) hervorgebrachten und propagierten Gegenmassnahmen zur Abzockerei reüssiert, wie die verschiedenen Beispiele aus kürzlicher Zeit beweisen:

Entschädigungen der Geschäftsleitung
Wenn bei der Rangliste der höchten Durchschnittssaläre auf Stufe Geschäftsleitung 2008 auf den ersten beiden Plätzen die Credit Suisse (7.1 Mio. Fr.) und die Swiss Re (6.1 Mio.) zu finden sind, so stimmt etwas Grundlegendes nicht mehr. Denn die eine Firma schrieb einen Jahresverlust von 8.2 Milliarden, die letztere 11 Milliarden Eigenkapitalvernichtung und 6 Milliarden Abschreiber.

jährliche Einzelwahl der Verwaltungsratsmitglieder
Just Firmen wie ABB, OC Oerlikon oder UBS haben kürzlich – in kritischen Phasen! – auf die «Best Practice» der einjährigen Verwaltungsratsdauer umgestellt. Vergessen wir das «Heuschrecken-Märchen»: Schon gemäss heutigem Aktienrecht könnte ein Raider den gesamten Verwaltungsrat abberufen, wenn er genügend Stimmkraft besitzt. Dies innerhalb nur 20 Tagen und nicht etwa von drei Jahren!

Abgangsentschädigungen
UBS wirft dem gescheiterten Abzocker-Präsident Ospel im 2008 noch 2.3 Millionen nach
Adecco: Präsdient Rolf Dörig geniesst einen vertraglich zugesicherten goldenen Fallschirm

Vorauszahlungen
Nach Swissair (Mario Corti) haben kürzlich ABB (Joe Hogan), Swiss Re (David Blumer), UBS (Markus Diethelm und Jerker Johansson) und Credit Suisse (Kai Nargolwalas) allesamt wieder millionenschwere «Golden Hellos» entdeckt.

Prämien bei Firmenverkauf
Übernahme Ciba durch BASF: Präsident Armin Meyer wird mit 6 Millionen Franken Übernahmeprämie belohnt.

Zuletzt: Am letzten Abstimmungssonntag zur Rentensatzkürzung haben kaum versicherungsmathematische Argumente den Ausschlag gegeben – es war des Volkes Frust gegenüber Missmanagement und Selbstbereicherungen. Lösen wir dieses Problem: erstens bald und zweitens am richtigen Ort!


9. März 2010 Blocher und Minder sind sich seit jeher einig
Eigentlich ist die Einigungslösung zwischen der SVP Schweiz und dem Initiativkomitee «gegen die Abzockerei» nicht erst vor einigen Wochen und Monaten entstanden, wie zuletzt zu lesen war. Doch dies wissen die beiden Protagonisten wahrscheinlich nicht einmal mehr selbst.
Nein, wirklich entstanden, zumindest in ihrem Geiste geboren, ist diese Übereinkunft bereits am 6. Juni 2003, in der Zeit nach Debakeln mit ABB, Credit Suisse, Zurich, Swissair, als für das Prädikat «Abzocker» ein einstelliges Millionensalär noch vollends genügte.

Den kompletten Forumsbeitrag «Blocher und Minder sind sich seit jeher einig» von Claudio Kuster finden Sie hier.



2. März 2010
Videobeitrag Club: Eröffnungs-Votum von Thomas Minder


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Ganze Sendung: Abzocker-Initiative: Wer stoppt die Managergier?


26. Februar 2010 Gegen Abzockerei – sofern die Statuten dies vorsehen...
Der soeben präsentierte direkte Gegenentwurf der NR-Rechtskommission kommt einem Schwamm gleich, der null und nichts «gegen die Abzockerei» erreichen wird. Auf den ersten Blick mag die vorgeschlagene Verfassungsänderung einige Punkte der eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» beziehungsweise der Einigungslösung «SVP/Initiativkomitee» übernommen haben, wurden darin doch etliche Forderungen passagenweise übernommen. Aber Achtung: Die meisten Artikel wurden sogleich wieder verwässert, indem sie mit Vorbehalten wie «sofern die Statuten dies vorsehen»  oder «sind grundsätzlich untersagt»  abgeschwächt wurden.

Mit anderen Worten:
  • Abgangsentschädigungen, Vorauszahlungen sowie Prämien bei Firmenkäufen/-verkäufen sind weiterhin möglich.
  • Pensionskassen müssen weiterhin nicht ihre Pflicht und Verantwortung gegenüber dem Volk als Versicherte wahrnehmen und obligatorisch in deren Sinne an den Generalversammlungen abstimmen.
  • Die Generalversammlung kann grundsätzlich nur über die Löhne des Verwaltungsrates, nicht jedoch über die Lohnsumme der Geschäftsleitung Einfluss üben, obschon die Exzesse und eklatanten Summen primär auf letzterer Stufe zu finden sind.
  • Die Verwaltungsräte können sich immer noch für drei Jahre wählen lassen, anstatt sich alljährlich der Wiederwahl stellen zu müssen.
  • Die Generalversammlung hat nichts zur personellen Zusammensetzung des Vergütungsausschusses zu sagen, obschon sich dieses Gremium letztendlich für die Details und individuellen Löhne verantwortlich zeichnet.
  • Um das Gesetz zu umgehen, kann die operative Geschäftsführung problemlos an eine Drittfirma delegiert werden, welche nicht in den Geltungsbereich dieser Regelungen fällt. Exorbitante Vergütungen sind sodann weiterhin möglich.
  • Übertretungen sollen nicht geahndet werden. Abzocker aufgepasst: Wer sich diesen Vorschriften widersetzt, hat nichts zu befürchten!
Fazit: Die Rechtskommission hat die Hintertüren zu exorbitanten Bereicherungen sperrangelweit aufgestossen. Die Vorschläge werden nicht greifen, sie sind geradezu eine Einladung, sich weiterhin – und sodann verfassungsmässig legitimiert – an der Firmenkasse zu bereichern.


25. Februar 2010 SP gefährdet griffiges Aktienrecht
Mit der Einigungslösung (SVP/Initiativkomitee) hätte es die komplette Linke, zusammen mit der SVP und etlichen Kleinparteien sowie dem Initiativkomitee «gegen die Abzockerei», in der Hand gehabt, noch in diesem Jahr ein griffiges Aktienrecht gegen die exzessiven Manager-Entschädigungen und -Boni in Kraft zu setzen.

Die Parteileitung der Sozialdemokraten behauptet indessen zum einen, die Aktienrechtsrevision wäre durch den parlamentarischen Prozess verwässert worden. Dies wäre zwar zugegebenermassen nicht ausgeschlossen gewesen – zumal im Economiesuisse-hörigen Ständerat –, doch just vor diesem Hintergrund hätten wir als Druckmittel und Sicherheit stets die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» in der Hinterhand gehabt: Sie wäre unwiderruflich vors Stimmvolk gekommen, wenn die Einigungslösung nicht bald in unserem Sinne umgesetzt worden wäre.

Auch die Behauptung der SP-Spitze, das direkte Einbringen der Forderungen ins Aktienrecht käme «Verzögerungstaktiken und Hinterzimmer-Absprachen» gleich, ist Augenwischerei: Angenommen das Stimmvolk nähme die Volksinitiative oder eine andere Verfassungsänderung an, so müsste daraufhin die Schublade «Aktienrecht» sowieso wieder jahrelang geöffnet werden, um den Verfassungsartikel rechtswirksam umzusetzen – mit ihm alleine kann schliesslich keinem Abzocker das Handwerk gelegt werden.

Den Problembereich Abzockerei/Corporate Governance/Aktienrecht schiebt Bundesbern seit nunmehr sage und schreibe zehn Jahren unwillig vor sich her. Auch das Gegenüberstellen eines direkten Gegenvorschlags (ebenfalls auf Verfassungsstufe) ist alles andere als ein Garant für eine Beschleunigung: Die Volksabstimmung «gegen die Abzockerei» könnte schlimmstenfalls immer noch bis auf den 17. Juni 2012 hinausgeschoben werden.

Fazit: Mit dem heutigen Entscheid der Rechtskommission des Nationalrats gefährdet die SP ein griffiges Aktienrecht in absehbarer Zeit.


12. Februar 2010 Einigungslösung «gegen die Abzockerei» ohne Sozialdemokraten?
Die Linke, hauptsächlich die Sozialdemokraten, reagiert ob der neuen Einigungslösung zwischen der Parteileitung der SVP Schweiz und dem Initiativkomitee «gegen die Abzockerei» alles andere als erfreut, wie diverse SP-Exponenten verlauten lassen.

Ironischerweise geschah folgendes: Das Komitee «gegen die Abzockerei» revidierte seinen Initiativtext und reicherte ihn mit weiteren griffigen Forderungen an. So wurde beispielsweise das breite Unbehagen über die vom Steuerzahler subventionierten Banker-Boni aufgenommen, indem wir nun verlangen, dass bei börsenkotierten Finanzdienstleistern die globale Boni-Summe – nicht nur des Topmanagements, sondern auch der Investmentbanker! – ebenfalls von der Generalversammlung jährlich bindend abgesegnet werden muss.

Schliesslich findet sich in dieser Einigungslösung also nicht etwa bloss 80 % des Initiativtexts wieder, sondern gar 120 % «gegen die Abzockerei»! Wie kann da eine SP plötzlich aus allen Rohren gegen uns schiessen? Nur weil dieser Einigungsvorschlag mit der Schweizerischen Volkspartei ausgearbeitet wurde anstatt mit ihr? Geschätzte Genossen, ihr standet doch schon seit Anbeginn voll hinter dem Volksbegehren, unterdessen haut ihr mit der 1:12-Initiative der Juso gar noch eins obendrauf! Um jedoch eine parlamentarische Mehrheit zu erlangen reichen die 66 Nationalratssitze der Linken einfach nicht aus. Dass der Bündnispartner SVP bei euch nun auf Ablehnung stösst erstaunt insofern, als dass SP-Präsident Levrat noch vor wenigen Monaten in einer ähnlichen Thematik mit SVP-Vize Blocher vor die Medien trat. Wieso ist dieselbe Koalition plötzlich nicht mehr opportun?

Vielleicht ignoriert auch die SP – wie die beiden Mitteparteien – dass das Thema «Abzockerei» nicht im gängigen Links-Rechts-Schema polarisiert. Die Konfliktlinie im Stimmvolk kommt genauso wenig einer unheiligen Allianz gleich. Der Zuspruch zur Volksinitiative führt quer durch das ganze Politspektrum hindurch, wie eine repräsentative Umfrage kürzlich zeigte: Der Nein-Stimmenanteil beträgt auch bei FDP- und CVP-Anhängern nur läppische 12 bis 13 Prozent. Überraschen sollte dies niemanden: Parteien wie beispielsweise die FDP Kanton Luzern, die Schweizer Demokraten und Lega dei Ticinesi, die SVP Schaffhausen und Luzern, aber auch die Schweizerische Kader-Organisation (SKO) standen schon längst auf der Patronatsliste «gegen die Abzockerei».

Noch im letzten November stellte die SP zu Recht fest: «Insbesondere die Economiesuisse wehrt sich gegen wirksame Regulierungen im Aktienrecht.» Bedauerlich, wenn nun just die Sozialdemokraten – aus wahltaktischem Kalkül? – ebenfalls auf diese Schiene einschwenken und sich dadurch mit dem Sprachrohr der Abzocker verbünden würden. Die Schublade «Aktienrechtsrevision» ist seit nunmehr zehn Jahren weit offen – machen wir endlich Nägel mit Köpfen! Falls dieses Dossier nicht bald und gemäss der Einigungslösung geschlossen wird, so kommt die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» unwiderruflich an die Urne – mit dem bekannten Resultat. 


10. Februar 2010 Videobeitrag 10vor10: Stimmen zur Einigungslösung

10vor10 vom 10.02.2010


10. Februar 2010 Videobeitrag Tagesschau: Thomas Minder zur Einigungslösung

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10. Februar 2010
Einigungslösung Initiativkomitee / SVP Schweiz

Die Parteileitung der SVP Schweiz und das Initiativkomitee «gegen die Abzockerei» haben sich über die Ausgestaltung des neuen Aktienrechts geeinigt. Diese Einigungsvorlage soll auf Gesetzesstufe (indirekter Gegenvorschlag) und nicht auf Verfassungsstufe (direkter Gegenvorschlag) in die jetzige Aktienrechtsgesetzesvorlage eingebracht werden. Die SVP wird sich voll für die Einigungslösung einsetzen und das Initiativkomitee wird – sofern das Parlament diesen Vorschlag genehmigt – die Initiative zurückziehen. Sollte das Parlament diesem indirekten Gegenvorschlag nicht zustimmen, wird das Volksbegehren nicht zurückgezogen und die SVP wird ihrerseits die Initiative unterstützen.

Zurzeit berät das Parlament das neue Aktienrecht. Hauptstreitpunkt ist die sogenannte 
«Corporate Governance» bei börsenkotierten Unternehmen, das heisst die Beziehung der verschiedenen Organe der Aktiengesellschaft untereinander und insbesondere die Aufsicht über den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung. Parallel dazu wird die eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» behandelt. In den eidgenössischen Räten läuft die Debatte in eine falsche Richtung. Die Erstberatung des Aktienrechts im Ständerat ist weit hinter dem bundesrätlichen Entwurf zurückgeblieben. Im Nationalrat sind die Beratungen ins Stocken geraten. Im Zusammenhang mit der Volksinitiative hat die nationalrätliche Rechtskommission jüngst beschlossen, an ihrer Sitzung vom 25./26. Februar 2010 über einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag zu diskutieren.

Einigung zwischen Initiativkomitee und SVP-Parteileitung
Vor diesem Hintergrund haben sich das Initiativkomitee und die Parteileitung der SVP über die Ausgestaltung eines griffigen Aktienrechts, das die Ziele der Initiative aufnimmt und in mehreren Punkten weiter entwickelt, verständigt. Sie haben eine Einigung erzielt. Die heute vorgestellten Hauptforderungen einer Aktienrechtsrevision im Bereich der ca. 280 börsenkotierten Unternehmen in der Schweiz sind die folgenden:

Hauptforderungen für das neue Aktienrecht
Im Mittelpunkt steht die bessere Aufsicht über die Bezüge der leitenden Organe:
  • Jährliche Einzelwahl der Mitglieder des Verwaltungsrates unter Angabe sämtlicher Bezüge jedes Mitgliedes.
  • Jährliche, bindende Abnahme des Vergütungsreglements, welches die Erfolgs- und Beteiligungspläne sowie die Rentenpläne der Organmitglieder beinhaltet.
  • Verwesentlichung des Stimmrechtes der Aktionäre, indem Organ-, Depot- und Nominee-Stimmrechte ausgeschlossen werden, hingegen die elektronische Fernabstimmung sowie der Stimmzwang der Vorsorgeeinrichtungen und öffentlichen Gemeinwesen vorgeschrieben ist.
  • Die Generalversammlung hat die konsolidierte Gesamtsumme der festen Bezüge für das kommende Geschäftsjahr und die variablen Bezüge für das abgelaufene Geschäftsjahr je für Verwaltungsräte und Geschäftsleitung zu genehmigen.
  • Abgangs- und andere Entschädigungen an Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder beim Austritt und Vorauszahlungen beim Eintritt sind ausgeschlossen.
  • Arbeitsverträge dürfen nicht länger als die Mandatsdauer betragen.
  • Die GV wählt jährlich die unabhängige Stimmrechtsvertretung sowie die Mitglieder der Vergütungskommission für das kommende Geschäftsjahr.
  • Für die Verwaltungsräte wird die vollständige, detaillierte und konsolidierte Offenlegung der Bezüge verlangt (feste, variable Bezüge, Rentenansprüche, Kredite, Darlehen, incl. Bedingungen, etc.).
  • Bei börsenkotierten Unternehmen, die Finanzdienstleistungen erbringen, stimmt die GV jährlich bindend über die konzernweite Gesamtsumme aller variablen Lohnbestandteile (Boni) für das vergangene Geschäftsjahr ab.
Eine detaillierte Zusammenstellung der Eckpunkte für eine griffige Aktienrechtsrevision findet sich in der synoptischen Darstellung.

Griffiges Aktienrecht oder Initiative
Das Initiativkomitee unter der Leitung von Thomas Minder und die SVP-Parteileitung sind überzeugt, dass die gemeinsam vorgeschlagene Ausgestaltung des Aktienrechts gleichzeitig eine massive Verbesserung des bisherigen Aktienrechts und eine Optimierung der mit der Initiative vorgeschlagenen Lösung darstellt. Die SVP-Parteileitung wird nun ihrer Fraktion beantragen, den Vorschlag in Form von Anträgen in die laufende Aktienrechtsrevision einzubringen. Gleichzeitig nimmt die SVP Kontakt mit den anderen Regierungsparteien und den Wirtschaftsverbänden auf, mit dem Ziel, im Sinne der Sache Unterstützung für die vorgeschlagene Lösung zu finden. Stellt sich das Parlament hinter ein griffiges Aktienrecht in der vorgeschlagenen Form, wird das Initiativkomitee die Volksinitiative 
«gegen die Abzockerei» zurückziehen. Hält das Parlament an der bisher ungenügenden Revision des Aktienrechts oder einem schwachen Gegenvorschlag fest, wird die SVP-Parteileitung die Volksinitiative unterstützen.


23. Januar 2010  Cash-Leser erneut vehement «gegen die Abzockerei»
Wie schon bei der letzten Umfrage vom 24.09.09, führt auch die aktulle Online-Erhebung des Wirtschaftsportals cash.ch zu einem eindeutigen Ergebnis: Sagenhafte 83 % würden heute die eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» befürworten, während insbesondere der direkte Gegenvorschlag aus der CVP-Parteileitungsküche kaum jemanden überzeugt:

Cash-Umfrage, 21.10.10

Cash-Umfrage 24.09.09



20. Januar 2010
CVP bedroht Zehntausende von Arbeitsplätzen
Die sogenannte CVP (von «christlich» kann keine Rede sein) behauptet, dass bei Annahme der eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» Tausende von Arbeitsplätzen bedroht wären. Tatsächlich sind nicht Tausende, sondern gar Zehntausende von Arbeitsplätzen bedroht – allerdings nicht vom gemässigten, liberalen und auf Nachhaltigkeit bedachten Volksbegehren, sondern von auf eigene monetären Interessen schielende Manager, die «ihre» Unternehmen an die Wand fahren. Nun gar mit dem Segen der CVP.

Die selbsternannte «Wirtschaftspartei» droht – ganz nach Economiesuisse-Manier – mit dem Wegzug von Unternehmen aufgrund der von uns geforderten Verbesserung der Aktionärsdemokratie. Es sei daher Christophe Darbellay einmal ein Blick ins Aktienrecht ans Herz gelegt: Gemäss Art. 704 OR ist bereits heute für eine Sitzverlegung einer Aktiengesellschaft nicht das Management oder der Verwaltungsrat zuständig, sondern einzig und allein ihr Aktionariat. Zumal dafür nicht bloss eine einfache, sondern gar eine qualifizierte Zweidrittelmehrheit erforderlich ist.

Auch die Befürchtung, eine Aktionärsminderheit könnte bald das Unternehmen kontrollieren, ist unbegründet: Der Initiativtext «gegen die Abzockerei» zielt just darauf, die Teilnahme an der Generalversammlung zu vergrössern – und nicht zu schmälern. So sollen beispielsweise die Pensionskassen gezwungen werden, ihre milliardenschweren Aktienpakete in die Waagschale zu werfen, also transparent und im Sinne ihrer Versicherten abzustimmen. Zudem führen wir die elektronische Fernabstimmung ein: Mit ihr wird eine weitere Vergrösserung der Stimmbeteiligung garantiert.

Das Vorhaben der CVP schliesslich, der Volksinitiative einen direkten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, kommt einem Armutszeugnis gleich: Die Parlamentarier, insbesondere Ständeräte, der CVP hätten es in der Hand gehabt, das seit Jahren diskutierte Thema Topvergütungen am richtigen Ort – im Aktienrecht – einzubringen. Doch sie haben es verpasst, da sie blind und gebetsmühlenartig an die Selbstregulierung appellierten. Nun, übertölpelt durch den Volkszorn über die Banken-Boni, schlägt die CVP-Spitze über alle Stränge und missbraucht die Bundesverfassung mit Regelungen, die in die bereits seit einem Jahrzehnt andauernde Aktienrechtsrevision gehörten.


18. Januar 2010 Videobeitrag 10vor10: Thomas Minder zu den UBS-Boni

10vor10 vom 18.01.2010


28. Dezember 2009 Economiesuisse dreht im roten Bereich
Die Economiesuisse dreht bereits seit einiger Zeit im roten Bereich was die Topvergütungen angeht. Man wähnt sich fast schon in der Schlussphase des Abstimmungskampfs, obschon dieser womöglich erst in zwei Jahren stattfindet. Sie verkennt dabei folgende Tatsache:
Grundsätzlich ist für eine Sitzverlegung einer Aktiengesellschaft nicht das Management oder der Verwaltungsrat zuständig, sondern einzig und allein ihr Aktionariat. Bereits gemäss heutigem Aktienrecht (Art. 704 OR) ist dafür nicht bloss eine einfache, sondern gar eine qualifizierte Zweidrittelmehrheit erforderlich – hohe Hürden also.

Sodann würde sich der Aktionär auch nach Annahme der Volksinitiative «gegen die Abzockerei» nur schon aus finanziellen Überlegungen niemals zu einer Dislokation – einzig aufgrund der Entschädigungen des Topmanagements – überzeugen lassen:
Angenommen, das Aktionariat möchte die monetären Wünsche ihrer Angestellten erfüllen, die letztere nur im Ausland zu erlangen glauben, so würde es schlicht und einfach zweckdienlich die hohen Ansprüche genehmigen und die Lohnsumme absegnen. Die Sitzverlegung würde jedoch abgelehnt werden, da eine solche nur hohe Kosten verursachen würde, während deren ursprüngliche Motivation – die hohen Saläre – ja bereits befriedigt wurde.
Wenn andererseits der Aktionär die Toplohnsumme zu kürzen gedenkt, so würde ebendieser selbst kaum gleichzeitig seinen Entscheid wieder nichtig machen, indem er seine Unternehmung ins Ausland verschiebt, da jene Beweggründe just seiner Intention widersprechen. Die Abwanderungsdrohungen vonseiten Economiesuisse sind somit reine Angstmacherei.


15. Dezember 2009
Verantwortlichkeit des Topmanagements vergessen
Die Zürcher Staatsanwaltschaft verzichtet auf die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen die fehlbaren UBS-Organmitglieder, allen voran Marcel Ospel. Wenn auch juristisch nachvollziehbar, wirtschafts- und gesellschaftspolitisch wird hier ein völlig falsches Signal versandt: Im Topmanagement haftet niemand, fahrlässiges Handeln wird geduldet. Dies ist umso bedenklicher, als dass die Folgen solches Tuns wie gezeigt ganze Volkswirtschaften herunterreissen können.

Dieser Nichtentscheid lässt des Weiteren Bundesrätin Widmer-Schlumpfs indirekter Gegenvorschlag zu unserer Volksinitiative – die Aktienrechtsrevision – alt aussehen: Sie preist ihr Projekt als probates Gegenmittel zu exorbitanten Vergütungen just damit an, indem die Entschädigungen besser zurückgeholt werden können sollen. Als wäre die Justiz die geeignete Instanz, als wäre ein retroaktives Rückfordern der Königsweg für die Lohnfestsetzung.

Es zeigt sich auch hier, dass man nicht darum herum kommt, die Lohnsummen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung börsenkotierter Unternehmungen durch den Eigentümer, den Aktionär, absegnen zu lassen. Wenn nun schon das Plazet der Verantwortungslosigkeit auf Stufe Topmanagement gesprochen wurde, so muss wenigstens umgehend das eigenmächtige Zuschanzen von zweistelligen Millionensalären ein Ende finden.

Das Initiativkomitee «gegen die Abzockerei» muss schliesslich selbstkritisch eingestehen, dass das Thema Verantwortlichkeit ebenfalls im Initiativtext hätte angegangen werden müssen. Um dies nachzuholen und Druck auf die lahme politische Gesetzgebung auszuüben, werden wir womöglich eine zweite eidgenössische Volksinitiative lancieren, welche den Haftungsgedanken grundsätzlich auf eine nachhaltigere, unternehmerische Basis setzen will.


9. Dezember 2009 Bonus interruptus für britische Banker
Wie soeben überraschenderweise bekannt geworden, müssen heuer die britischen Banker fast die Hälfte ihrer Boni als Steuer dem Staat entrichten:

1. Der britische Staat greift hier kurzfristig und ultimativ in die Salärpolitik einer ganzen Branche ein.

2. Die Regelung betrifft nicht nur exzessive Millionen-Boni, sondern bereits vergleichsweise kleinere Vergütungen ab 25'000 Pfund.

3. Der Steuersatz von 50 Prozent ist extrem hoch.

4. Die marktwirtschaftliche Vertragsfreiheit wird abrupt in Frage gestellt, Rechtsunsicherheit stellt sich ein.

5. Der Geltungsbereich umfasst nicht nur das Topmanagement oder Direktoren des Finanzplatzes, sondern Hunderttausende von Angestellten.

Wenn nun die Economiesuisse weiterhin von «gelungener Selbstregulierung» spricht und der Volksinitiative «gegen die Abzockerei» vorwirft, sie wolle die Schweizer Grossunternehmen in ein «regulatorisches Korsett» stecken, so ist dies bei solchen internationalen Entwicklungen – zumal nicht irgendwo, sondern in der Londoner «City»! – eine Arroganz sondergleichen.
Drohungen, Schweizer Unternehmungen würden bei Annahme der Initiative ins Ausland abwandern, muten lächerlicher denn je an. 


9. Dezember 2009
Abzockerei bei OC Oerlikon

Wir alle erinnern uns noch gut: 26 Millionen hat der frühere CEO Limberger einkassiert. Verwaltungsratspräsident Stumpf verteidigte damals das Gehalt öffentlich: «Herausragende Leistungen müssen honoriert werden.»
Nur gerade zwei Jahre später steht die Firma vor dem Abgrund und kann die Kredite und Zinsen nicht mehr bezahlen. Die Kreditgeber sollen gezwungen werden ihre Guthaben in Aktien umzutauschen. 2'500 Stellen werden abgebaut.
Die Allgemeinheit trägt die Kosten der Entlassenen. Der Aktienkurs versinkt im Boden; womöglich trifft es auch die Pensionskassen. Der Fall OC Oerlikon ist geradezu exemplarisch was Abzockerei und Missmangement betrifft. Solche Abzocker machen unsere ganze Volkswirtschaft kaputt! In jedem anderen Beruf werden die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen - nur nicht im Topmangement. 


3. Dezember 2009
Gestern Minarette, morgen Abzocker

Das vergangene Abstimmungswochenende hallt unüberhörbar und weltweit nach - nicht nur wegen der neuen Bauvorschrift in der Verfassung, sondern aufgrund der sich zunehmends vergrössernden Diskrepanz zwischen politischem Establishment und den Bürgerinnen und Bürgern, wie das Stimmresultat schonungslos zu Tage förderte.

Das Abstimmungsresultat zur Minarett-Initiative hat einmal mehr verdeutlicht, wie weit weg der Bundesrat und das Parlament vom Schweizervolk politisieren. In den letzten 8 Jahren wurden unglaubliche 5 eidgenössische Volksinitiativen angenommen. Zum Vergleich: Zwischen 1950 und heute sind es lediglich deren 10. Ergo, die Hälfte der in den letzten 60 Jahren angenommenen Volksinitiativen kamen just in den vergangenen paar Jahren vor die Urne. Diese bemerkenswerte Häufung müsste den politischen Institutionen, insbesondere dem Bundesrat und Parlament, zu denken geben. Auch die Zahl der lancierten und eingereichten Volksbegehren hat in letzter Zeit stark zugenommen. Sie widerspiegelt zweifelsohne die Unzufriedenheit im Volk.
 
Der nächste Eclat folgt bald: Die eidgenössische Volksinitiative «gegen die Abzockerei» wird sowohl vom Bundesrat wie auch vom Ständerat klar verworfen. Von den 24 Forderungen des Initiativtextes hat der Bundesrat lediglich eine einzige als Gegenvorschlag übernommen (der Ständerat genehmigte noch zwei weitere, jedoch nebensächliche Punkte). Obschon die Aktienrechtsrevision - der Gegenentwurf - mittlerweile bereits neun Jahre (!) andauert, kam Bundesbern erst dank unserer Initiative zur Einsicht, dass es sich bei den heutigen selbst genehmigten Verwaltungsratsvergütungen um ein verbotenes Insichgeschäft handelt. In der Schweiz darf eine Person mit sich selbst keinen Arbeitsvertrag abschliessen und somit auch kein eigenes Gehalt zuschanzen. Obwohl nur ebendiese Forderung übernommen wurde, sprechen Bundesrat und Ständerat von einem akzeptablen und griffigen Gegenvorschlag.
 
Wenn ein vom Volk gewähltes Parlament von 24 Forderungen nur einen einzigen Punkt übernimmt, so hat dies null und nichts mit einem adäquaten Gegenentwurf zu tun, sondern ist schlicht und einfach eine Provokation. Dass nächste Debakel ist somit schon vorprogrammiert: Der Schweizer Stimmbürger steht vehement hinter dieser Initiative und hat ihr kürzlich bei einer repräsentativen Umfrage mit 75 % ja zu 9 % nein zugestimmt. Dieses Volksbegehren wird ähnlich wie die Minarett-Vorlage vom politischen Establishment wie auch Economiesuisse verworfen, während ihm die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zu gegebener Zeit an der Urne zustimmen werden. Für weltweite Aufmerksamkeit und Diskussionen ist alsdann nach dem Abstimmungsresultat wiederum gesorgt. 


19. November 2009 UBS: Neuerungen sind nicht neu
Die Aussagen von CEO Grübel zur «neuen» UBS weisen eher auf ein Déjà-vu hin. Das Dreisäulenprinzip der integrierten globalen Bank bleibt. Die Säule Investmentbank soll wieder Milliardengewinne liefern. Die Kundenbedürfnisse in den Mittelpunkt zu stellen, hiess früher «You & US, UBS». Das Risikomanagement wurde bei der Bank schon immer als sicherer Wert gepriesen. Ebenso die Geschäftsethik, sah sich die «alte» UBS doch in der Vorreiterrolle bei der Bekämpfung von Finanzdelikten.
Das einfache Personal zahlt wie früher die Zeche mit Tausenden von Entlassungen. Dafür erhalten die neuen Banker ihre Anreizboni. Schlagworte seitens des Topmanagements wie Evolution oder Revolution über das zukünftige UBS-Banking sind darum nicht angebracht.


18. November 2009
Economiesuisse: Sprachrohr der Abzocker

An ihrer heutigen Medienkonferenz zum Thema Aktienrecht bestätigt die Economiesuisse, dass der Wirtschaftsdachverband die pendente Revision des Aktienrechts – insbesondere im Bereich Vergütungspolitik börsenkotierter Unternehmungen – sowie die eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» vehement ablehnt. Die folgenden 12 Punkte unterstreichen diese Tatsache:

1. Wie bei jeder Volksinitiative, die sie bekämpft, führt die Economiesuisse auch hier das ewiggleiche Hauptargument an: Die betroffenen Firmen würden ins Ausland abwandern. Der Verband offenbart dadurch lediglich seine Wissenslücken im Schweizer Aktienrecht: Für eine Dislokation des Firmensitzes ist schon nach heutigem Gesetz einzig und allein der Eigentümer zuständig – es wird sogar ein qualifiziertes Mehr von zwei Dritteln benötigt.

2. Obwohl die Economiesuisse in ihrem «Swiss Code» den Aktionär als Souverän der Gesellschaft erkennt und ihr unverbindliches Selbstregulierungspapier sogar mit «Den Aktionären steht als Kapitalanlegern die letzte Entscheidung in der
Gesellschaft zu» beginnt, ist sie nicht bereit, ihm mehr Rechte einzuräumen. Die Economiesuisse wehrt sich faktisch mit Händen und Füssen gegen mehr Aktionärsdemokratie.

3. Die Economiesuisse bekämpft die Abschaffung der Organ- und Depotstimmrechtsvertretung, bei welcher keine klare Willensäusserung des Aktionärs vorliegt und durch welche sich der Verwaltungsrat vom Eigentümer abschottet.
 
4. Die Economiesuisse bekämpft strikt die jährliche Einzelwahl der Verwaltungsratsmitglieder, obschon bereits diverse Unternehmen wie die Adecco, ABB, Barry Callebaut, Schindler und UBS diese «Best Practice» eingeführt haben.
 
5. Obwohl durch die teuersten Manager der Welt eigenverursacht, verteidigt die Economiesuisse noch immer ihr ultraneoliberales Gedankengut. Das heisst, sie glaubt noch immer an die Selbstregulierung. «Alles nur halb so schlimm, nur ja keine Regulierung», lautet die Devise.

6. Die Economiesuisse vertritt lediglich die Interessen der grossen börsenkotierten Multis, nicht jedoch diejenige der 180'000 KMU.
 
7. Die Economiesuisse ist ihren potenten Geldgebern, den Banken, Versicherungen und Pharmagesellschaften hörig. Sie vertritt insbesondere in Vergütungsfragen deren Interessen und fungiert als Sprachrohr der Abzocker, von denen sich viele diesbezüglich kaum mehr äussern.
 
8. Die Economiesuisse hat im Ständerat mit elf Einzelanträgen – eingebracht via FDP- und CVP-Vertreter – praktisch sämtliche Forderungen ihrer Rechtskomission, die den Punkten der Volksinitiative «gegen die Abzockerei» entsprachen und als indirekter Gegenvorschlag hätten fungieren sollen, wieder zu Fall gebracht.
 
9. Die grössten Abzocker wie Ospel, Wuffli, Kielholz, Brabeck, Vasella, Forstmoser usw. sitzen oder sassen selbst im Economiesuisse-Vorstand oder lassen sich durch ihre rechte Hand vertreten (bspw. wird Vasella durch Wellauer vertreten).
 
10. Obwohl weltweit die Finanz- und Versicherungsbranche einen Megacrash erfuhr und nur mit drastischer Staatshilfe gerettet werden konnte, erkennt das Wirtschaftsestablishment insbesondere in der Vergütungspolitik keinen Handlungsbedarf – ganz nach dem Motto «Kollegen kritisiert man nicht». Die namhaften Drahtzieher bei Economiesuisse sind ihr Präsident Gerold Bührer sowie Walter Kielholz.

11. Die Economiesuisse propagiert die Konsultativabstimmung über die Vergütungspolitik nach dem britischen Modell, obschon dieses System bewiesenermassen versagt hat: Die CEO-Gehälter in Grossbritannien haben sich in drei Jahren verdoppelt! (siehe NZZ-Artikel «Britische Managergehälter im Höhenflug», 5.11.07 sowie Vergütungsstudien von Deloitte, Hewitt sowie Incomes Data Services Ltd.'s «Executive Compensation Review»)
 
12. Die Aktienrechtsrevision muss, was die börsenkotierten Unternehmen betrifft, die Vergütungsproblematik grundlegend angehen: Die Rechte und Kompetenzen der Aktionäre sind markant zu stärken. Die KMU-Landschaft hingegen benötigt lediglich eine zurückhaltende Revision, insbesondere im Bereich der Rechnungslegung.
 

26. Oktober 2009 UBS/Credit Suisse: Fatale Auswirkungen auf die Steuern
Mit einem Gesamtverlust von über 25 Milliarden Franken für die Jahre 2007/08 und einem zusätzlich horrenden Verlust im 2009, wird die UBS über Jahre hinweg keine Steuern bezahlen. Gemäss schweizerischem Steuergesetz kann ein Verlustvortrag während sieben Jahren geltend gemacht werden. Das Missmanagement der UBS zeigt exemplarisch die fatalen Auswirkungen auf die Steuern. Der Bund und der Kanton Zürich werden die Steuerausfälle der beiden Grossbanken gewaltig spüren.


28. September 2009 NZZ- & Cash-Leser für Volksinitiative «gegen die Abzockerei»
Dieser Tage wurden gleich zwei Online-Umfragen von wirtschaftsaffinen Medien durchgeführt, welche beide zum gleichen, wenig überraschenden Schluss gelangen: Eine grosse Mehrheit der Leserschaft befürwortet die eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei».

NZZ-Online-Umfrage, 25.09.09

NZZ-Online-Umfrage, 25.09.09

Während lediglich 18 % der NZZ-Leser den Status quo beibehalten wollen, würden 24 % selbst staatliche Grenzen für Manager-Löhne befürworten. Da anzunehmen ist, dass letztere zwar weitergehende Beschränkungen
bevorzugen, grundsätzlich aber kaum gegen die vergleichweise liberale Volksinitiative «gegen die Abzockerei» votieren würden, dürften hier bis zu 82 % dieses Volksbegehren gutheissen.


Cash-Umfrage, 24.09.09

Cash-Umfrage 24.09.09

Auch die Cash-Leserschaft stimmt der Volksinitiative «gegen die Abzockerei» mit einer guten Zwei-Drittel-Mehrheit zu. Wahrscheinlich hat hier der Titel der Umfrage («begrenzen»), der einen Höchstlohn bzw. staatliche Einflussnahme suggeriert, einen etwas höhren Nein-Anteil verursacht.


11. September 2009 Blocher, Hayek, Levrat: falscher Lösungsansatz
Der heute von den Herren Blocher, Hayek und Levrat geäusserte Appell an die Nationalbank und die Finma, die Eigenkapitalquoten unserer Grossbanken um ein paar Prozentpunkte hochzuschrauben, ist ein falscher Lösungsansatz. Zudem wird diese Schiene sowieso schon durch jene zwei Institutionen verfolgt – nichts Neues also.

Denn wird den Finanzinstituten ein höherer Eigenkapitalpuffer auferlegt, so kann und wird diese «Sicherheit» einfach dadurch kompensiert und die Eigenkapitalrendite aufrecht erhalten werden, indem sie wiederum mehr risikobehaftete Investitionen tätigen. Da dies jedoch gerade nicht der Finanzmarktstabilität dient, kann sich eine solche Leverage Ratio geradezu kontraproduktiv auswirken. Die Verantwortung und Risikokontrolle wird sozusagen dem Staat delegiert und die Banken sich alsbald wieder in falscher Sicherheit wiegen. Das risikoadjustierte Modell (Basel II) – wohl aufgrund zu komplexer und intransparenter Produkte – hat bewiesenermassen ebenfalls versagt.

Erfolgversprechender scheint uns daher das klare Grundprinzip: Keine (börsenkotierte) Gesellschaft darf vom Staat direkt subventioniert oder finanziell unterstützt werden. Mit diesem Lösungsansatz – bspw. in der Verfassung verankert – werden folgende drei Botschaften übermittelt:

1. Transparenz und Klarheit: Alle Firmen wissen, dass eine Staatsgarantie explizit ausgeschlossen wird, es gibt kein «too big to fail» mehr.

2. Trennung von Staat und Wirtschaft: Der Bund engagiert sich nicht mehr als Aktionär bei einer börsenkotierten Unternehmung. Die Diskussionen wie bei Swisscom, Swissair, UBS usw. werden hinfällig.

3. Keine Subventionen: Auch Grossunternehmen wie Nestlé und Emmi erhielten kein Geld mehr, zumal niemand versteht, dass solche Firmen Millionen-Subventionen erhalten.

Fazit: Es ist nicht Aufgabe des Staates, Teilhaber einer privatrechtlich organisierten Gesellschaft zu sein und genauso wenig, den Einsitz in deren Verwaltungsrat zu erlangen. Das Retten einer schlecht geführten Unternehmung schliesslich ist geradezu das Gegenteil des marktwirtschaftlichen Prinzips.

Andererseits ist es tragisch, dass ein seit Jahren auf der politischen Traktandenliste stehender Lösungsansatz – die eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» – verschleppt wird. Schlussendlich sind nicht nur die Millionen-Boni in den Trading-Rooms der Investmentbanker am Debakel mitschuldig, sondern viel mehr noch die Fehlanreize ihrer Chefs – der Topmanager und der Verwaltungsräte. Findet dort oben kein nachhaltiger und vernünftiger (Vergütungs-)Geist Einzug, so wird eine neue Geschäfts- und Risikophilosophie auch nie auf die tieferen Chargen dringen.


2. September 2009 Unglaublich: Abzocker als Heiler!
Peter Forstmoser gibt Tipps, wie die Finanz- und Versicherungsbranche zur Glaubwürdigkeit zurückfinden soll. Der Corporate-Governance-Professor predigt die Nachhaltigkeit und wie Fehlentwicklungen und Exzesse vermieden werden können. Als Lösungsvorschlag erkennt er die Abkehr des Aktionärs vom reinen Sharetrader zum seriösen Eigentümer. Nur ja keine Selbstkritik!
Als VR-Präsident bei Swiss Re verantwortet er 2008 einen Verlust von 864 Millionen und Milliarden-Wertberichtigungen.
Er selbst hat im Debakeljahr 3.2 Millionen, die Geschäftsleitung durchschnittlich 6 Millionen Franken abkassiert – unglaublich, diese Arroganz!
Wenn ein Topmanger und Abzocker wie Forstmoser, welcher Sinn und Zweck eines Rückversicherers so sträflich vernachlässigt und seine Firma an den Abgrund geführt hat, als Heiler und Tippgeber öffentlich auftritt, so kommt uns dies vor, als würde ein jugendlicher Raser an der Verbesserung der Verkehrsgesetzordnung mitarbeiten.


28. August 2009 Viele Vergütungssysteme sind krank
Viele Banken präsentieren wieder stolz Gewinne: die Credit Suisse im ersten Quartal 2 Milliarden Franken. Schleierhaft erscheint dem Beobachter, wie nach 8.2 Milliarden Verlust im 2008, nach nur sechs Monaten wieder ein horrender Halbjahresgewinn von 3.6 Milliarden ausgewiesen werden kann. Lassen wir uns da nicht blenden? Sind die neuerlichen Milliardengewinne auch wirklich nachhaltig? Oder wurde hier womöglich mit «kreativer Buchhaltung» nachgeholfen?
Der Verdacht liegt nahe, dass die Bewertungen der Bücher und vormals notleidenden Positionen wieder gar optimistisch bewertet wurden und die Abschreibungen auf ein Minimum ausgefallen sind. Juristisch mögen die Zahlen «true and fair» sein, nachhaltig und politisch korrekt sind sie es indessen kaum.
Den kompletten Forumsbeitrag «Viele Vergütungssysteme sind krank» von Thomas Minder finden Sie hier.


25. August 2009 Nur falsche Risikoeinschätzungen?
Weltweit stellten namhafte Ökonomen und Regierungen fest, dass falsche Anreizsysteme zu exzessiven Boni und zur folgenschweren globalen Wirtschaftskrise führten. Heute versucht man denn auch, die Anreizsysteme dementsprechend bankintern zu modifizieren. Nun will uns eine Studie der Ohio State University unter Mithilfe eines Assistenzprofessors der ETH Lausanne weismachen, dass nur die falschen Risikoeinschätzungen der verantwortlichen Banker zur Krise führten.

Es stimmt, dass die Risiken falsch eingeschätzt wurden. Aber der Grund für die Nichtbeachtung war, dass das Eingehen von hohen Risiken eben mit Millionen-Boni belohnt wurde. Es wurde kurzfristige Gewinnmaximierung und nicht Nachhaltigkeit gefordert. Jede Studie zur heutigen Wirtschaftskrise ist darum ohne Einbezug der Anreizsysteme wertlos.

Dass die grössten Verlierer die grössten Abzocker sind, ist ihrer Arroganz und dem Glauben an die eigene Unfehlbarkeit zuzuschreiben, denn Risikowarnungen gab es genug. Die Studie bestätigt, dass die Manager ihre Millionensaläre nicht wert sind. Es wird darum Zeit, dass die Aktionäre endlich über die Management-Entschädigungen verbindlich abstimmen können.


30. Juni 2009 CS, Swiss Re, ABB: grösste Milliardenverluste, höchste Millionensaläre
Die kürzlich von der «Handelszeitung» erstellte Rangliste der höchsten Durchschnittssaläre auf Stufe Geschäftsleitung brachte wieder einmal zutage, wie krank die Entlöhnungssysteme in hiesigen börsenkotierten Firmen immer noch sind:
  • Die Credit Suisse führt die Liste mit durchschnittlich 7.1 Millionen Franken Gehalt an – bei einem Jahresverlust von sage und schreibe 8.2 Milliarden.
  • Auf dem zweiten Platz folgt der Rückversicherer Swiss Re mit stattlichen 6.1 Millionen Gehalt – trotz 11 Milliarden Eigenkapitalvernichtung, 6 Milliarden Abschreiber und einem Jahresverlust von 864 Millionen.
  • Und dicht folgend auf dem dritten Rang findet sich die mit Kurzarbeit am Staatstropf hängende ABB: durchschnittlich 5.8 Millionen Gehalt. Ihr CEO Joe Hogan verdiente dort gar 19 Millionen!
Wo bleibt hier der vielgepriesene Zusammenhang zwischen Lohn und Performance? Nicht auszudenken ist zudem, in welchen Höhenordnungen diese Topmanager in wenigen Jahren wieder abgarnieren werden, wenn ihre Firmen dereinst wieder Gewinne schreiben. 20, 30 und 40 Millionen dürften es bald wieder sein – nicht nur für Daniel Vasella. Apropos Gewinne: Ist das Schreiben schwarzer Zahlen eigentlich eine so aussergewöhnliche Tätigkeit, welche solch ausserordentlicher Lohnanreize für die Geschäftsführung bedarf? Oder sollte ein nachhaltiger (!) Gewinn nicht schlicht als Courant normal betrachtet werden?


11. Juni 2009
Ständerätlicher «Gegenvorschlag» inakzeptabel
Höchst bedauerlich, dass nun auch der Ständerat die fehlende Triage zwischen börsenkotierten und nichtkotierten Gesellschaften vor sich herschiebt. Diese grundsätzliche Unterscheidung hätte von aller Anfang an geschehen sollen. Diese Verwischung zieht sich nunmehr bald fünf Jahren wie ein roter Faden durch die Revision des Aktienrechts. Der Initiativtext «gegen die Abzockerei» indessen bezog sich seit jeher nur auf die börsenkotierten Schweizer Aktiengesellschaften.


Dass der Ständerat nun die eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» zur Ablehnung empfohlen hat, überrascht hingegen nicht, hält man sich die parteipolitische Zusammensetzung des Rats vor Augen: 27 Sitze befinden sich in der Hand von FDP und CVP, welche sich wie die Economiesuisse um ein Mitspracherecht der Aktionäre über die Vergütung des Topmanagements futieren.

Dies ist insofern höchst bedenklich, da diese Kreise keine adäquate und griffige Antwort auf die Ursachen der aktuellen globalen Verwerfungen bieten. Die höchst beunruhigenden Entwicklungen der ökonomischen Grosswetterlage bei  Grossunternehmungen wird schlicht ignoriert. Ein solcher «Gegenvorschlag» ist daher inakzeptabel; die Initiative wird nicht zurückgezogen.


Es wird argumentiert, dass die Kompetenzen überschritten würden, wenn die Generalversammlung über das Gehalt der Geschäftsleitung befände. Wir halten dem entgegen:

1. Die Selbstregulierung hat gnadenlos versagt: Viele Verwaltungsräte sind anscheinend nicht stark genug, die Gehaltbudgets ihrer Geschäftsleitung auf ein vernünftiges Mass herunterzuholen, obschon diese Lohnsummen etwa das 10- bis 20-fache ihrer eigenen (Verwaltungsrats-) Vergütungssummen betragen. Es ist daher nun an der Zeit, diese Kompetenz einem unabhängigeren Gremium, dem Eigentümer und Aktionär zu übertragen. Werden an der Generalversammlung nur die Gehälter des Verwaltungsrates abgesegnet, so ist es für seine Mitglieder ein leichtes, via Einsitznahme im Verwaltungsrat von Tochtergesellschaften oder anderen Hintertüren ihr Gehalt nach wir vor selbst zu bestimmen.

Eindrückliche Zahlen liefern hier Credit Suisse und Swiss Re: Just diese zwei Unternehmen mit Milliarden-Wertberichtigungen und Milliardenverlusten im 2008 führen die Liste der höchsten Geschäftsleitungs-Lohnsummen an! Swiss Re bezahlte seinen Geschäftsleitungsmitgliedern im Debakeljahr durchschnittlich 6 Millionen, CS der seinigen gar 7 Millionen! Keine Schweizer Geschäftsleitung verdiente im letzten Jahr mehr. Wo bleibt hier die vielgepriesene Zusammenhang zwischen Lohn und Performance?

2. Die Aktionäre haben nur über die maximale Vergütungssumme, nicht jedoch über die einzelnen Gehälter zu entscheiden - die individuelle Aufteilung bleibt weiterhin eine Aufgabe des Verwaltungsrates, genauer: des Vergütungsausschusses.

3. Die Kompetenzstufen sind selten so gut getrennt, wie es eine optimale Corporate Governance gebieten würde. Machenschaften wie gegenseitige Einsitznahme, Doppelmandate VR-Präsident/CEO, Anhäufung von VR-, Beirat- und Beratermandaten, kreuzweise Beteiligung von Gesellschaften, exekutive Chairman's Offices, verfilzte Vergütungsausschüsse usw. seien hier erwähnt. Zumal sie mit dem indirekten Gegenvorschlag weiter zunehmen würden. 


10. Juni 2009 Ständerat verkennt ökonomische Grosswetterlage
Während der Ständerat in diesen Minuten die Revision des Aktienrechts zerzaust und insbesondere ursprünglich übernommene Forderungen der eidgenössischen Volksinitiative «gegen die Abzockerei» wieder aus der Vorlage herausstreicht, darf nicht vergessen werden, sich diverse beunruhigende Entwicklungen der ökonomischen Grosswetterlage bei Grossunternehmungen vor Augen zu halten. Speziell bereiten uns Sorgen:


- Grösse der Abgangsentschädigungen
Noch vor wenigen Jahren wurden einstellige Millionen-Abgangsentschädigungen bezahlt. Heute erhalten die Versager bei Milliardenabschreibern und Millionenverlusten bereits zweistellige Millionen-Abfindungen.

- Explosion des Höchstlohns
Der Höchstlohn in der Schweiz betrug Ende des letzten Jahrzehnts ca. 2 Millionen, heute bereits über 40 Millionen Fr.

- Umstände bei Vorauszahlungen
Früher wurden Vorauskassen vornehmlich bei Unternehmensgewinnen gegönnt. Nun sind «Golden Hellos» und «Milliardenverluste» problemlos in einem Satz zu lesen.

- Dimension der Verluste
Vor wenigen Jahren schockierten noch Verluste von hundert Millionen – heute gehören Milliardenverluste zur Tagesordnung.

- Konsequenzen bei Verlust
Verluste wurden traditionell von den entsprechenden Unternehmen und ihren Eigentümer selbst getragen. Nun ist es offiziell: In gewissen Branchen schützt der Staat vor Konkurs.

- Fixierung des Bonus
«Bonus» hiess einmal, für ausserordentliche Leistung zusätzlich belohnt zu werden. Immer mehr werden solche variablen Lohnkomponenten unabhängig von Leistung und Performance ausgeschüttet. Zuweilen werden Boni einfach in Prämien umgewandelt, um sie auszahlen zu können (bei Verkauf Ciba).

- Öffnung der Lohnschere
Die Lohnschere («CEO-to-Worker-Pay-Ratio») ist in den letzten 30 Jahren von Faktor 20 auf über 1'000 (Novartis) angestiegen.

- Fluktuationen im Topmanagement
Bei den CEOs der Schweizer SMI-Unternehmungen liegt diese Quote heute nur noch bei nahezu 50 %: Die Chefs der grössten Schweizer Firmen bleiben also durchschnittlich lediglich knapp zwei Jahre.

- Frequenz an Skandalen
Noch nie hat es so viele Konkurse, Missmanagement, Bereicherungen, Bilanzfälschungen und andere Skandale gegeben, wie in diesem Jahrzehnt – die Frequenz nimmt stetig zu. Die Topvergütungen sind Nährboden für Wirtschaftskriminalität.

- Juristische Aufarbeitung
Die Wirtschaftsskandale der Schweiz wurden in den Neunziger-Jahren und bis hin zum Swissair-Debakel wenigstens noch juristisch aufbereitet (wenn auch zuweilen mit mässigem Erfolg). Unterdessen scheint die Judikative in ökonomischer Hinsicht obsolet geworden zu sein: Im Fall UBS kam es nicht einmal zu einer Sonderprüfung. 


26. Mai 2009 SVP erwägt Unterstützung «gegen die Abzockerei»
Auch der SVP-Fraktion geht der Gegenvorschlag der Ständerats-Kommission betreffend Aktionärsrechte zu wenig weit, wie sie im heutigen Communiqué darlegt: «Daran ändern auch die angeführten Vorbehalte bezüglich Abgangsentschädigungen nichts. Falls das neue Aktienrecht in der parlamentarischen Debatte weiter verwässert und insbesondere die obligatorische jährliche Wiederwahl der einzelnen Verwaltungsräte unter vollständiger Angabe aller Bezüge nicht gutgeheissen wird, zieht die SVP zur Verhinderung von weiteren Lohnexzessen die Unterstützung der sogenannten „Abzocker-Initiative“ von Herrn Minder in Erwägung.»


17. Mai 2009 75 % Ja für eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei», lediglich 9 % Nein
Das Forschungsinstitut gfs-zürich hat im Auftrag des Komitees der eidgenössischen Volksinitiative «gegen die Abzockerei» eine schweizweite repräsentative Umfrage durchgeführt: Wäre an diesem Wochenende Abstimmung, so würden 75 Prozent der Schweizer Stimmbürger ein Ja in die Urne legen. Dagegen votierten lediglich 9 Prozent, der Rest ist unentschlossen (siehe auch heutige «SonntagsZeitung»). Auch bei den Sympathisanten der drei bürgerlichen Parteien SVP, FDP und CVP finden sich nur gerade 12 bis 13 Prozent, welche die Initiative ablehnen. Insbesondere die CVP- und FDP-Parteispitzen, welche die Initiative bekanntlich bekämpfen, werden sich wohl von ihren Mitgliedern noch einiges anhören müssen.

Diese überaus deutliche Zustimmungsrate überrascht nicht, da die seit vielen Jahren von Economiesuisse propagierte Selbstregulierung erwiesenermassen nicht funktioniert. Wie soll sie auch, sitzen oder sassen doch Abzocker wie Ospel und Kielholz selbst im Vorstand der Economiesuisse. Das Paradebeispiel, welches eindrücklicher nicht sein könnte: der Fall UBS. Trotz 28 Milliarden Franken Verlust im 2008 und trotz staatlicher Hilfe wurden an die beiden Geschäftsleitungsmitglieder Diethelm und Johansson 11 Millionen als Antrittsgage überwiesen, ihnen 753'000 Aktienoptionen verteilt sowie dem gescheiterten Abzocker-Präsident Ospel noch 2.3 Millionen nachgeworfen. Zusätzlich wurden im Debakeljahr 3.8 Milliarden Franken an Boni ausgeschüttet – Begründung: die Mitarbeiter würden sonst die Grossbank verlassen –, um kurz danach einen Stellenabbau von 8'700 Mitarbeitern zu verkünden. Heute ist zudem bekannt geworden, dass die UBS ihren Topmanager bereits wieder bis zu 50 Prozent Lohnerhöhung gewährt – wohlverstanden im Investmentbanking, genau dort, wo die Unternehmung das Milliardendebakel verursachte. All dies ist Beweis par excellence, dass die hochgelobte Selbstregulierung nicht funktioniert. Economiesuisse-Präsident Gerold Bührer und CVP-Präsident Darbellay werden wohl noch heute eine Krisensitzung einberufen...

Neue Abzockerskandale bei ABB, Swiss Re, Credit Suisse und UBS mit Antrittsgagen in Millionenhöhe bewegen zur Zeit die Gemüter: 7 Millionen Franken für David Blumer bei Swiss Re, ca. 2 - 3 Millionen für Kai Nargolwalas bei Credit Suisse sowie sage und schreibe 13 Millionen für den neuen CEO der ABB. Die damalige Vorauszahlung von 12.5 Millionen an den Ex-CEO Corti bei der Swissair 2001 war der ursprüngliche Auslöser der eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei». Acht Jahre später sind wir trotz dauernder Medien-, Aktionärs- und Polit-Schelte mitsamt Volksinitiative keinen Schritt weiter. Das ist doch ein Wahnsinn!

Auf breitem Band wird weiterhin abgezockt, so z.B. beim Rückversicherer Swiss Re: Sein Verwaltungsrat kassierte im 2008 gleich viel wie in einem erfolgreichen Jahr und die Geschäftsleitungsmitglieder durchschnittlich 6 Millionen – trotz 680 Millionen Verlust und 11 Milliarden Eigenkapitalvernichtung. Verwaltungsratspräsident Forstmoser predigt seit vielen Jahren Grundsätze guter Geschäftsführung, doch im Debakeljahr zockte er 3.2 Millionen ab.

Der Bundesrat hat in seinem indirekten Gegenvorschlag zur Initiative lediglich einen einzigen Punkt – die Abstimmung der Generalversammlung über die Vergütungssumme des Verwaltungsrates – übernommen. Nach all dem, was in den letzten Monaten und Jahren in diesem Zusammenhang geschehen ist, ist dies kein Lösungsvorschlag, sondern eine Provokation! Abgangsentschädigungen, Vorauszahlungen, Prämien bei Firmenkäufen und -verkäufen, Anhäufung von Verwaltungsratsmandaten, horrende Rentenzahlungen, billige Kredite am Markt vorbei sowie 10-jährige Arbeitsverträge (wie Vasella einen hat) für Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitglieder sollen weiterhin erlaubt sein. Die Rechtskommission des Ständerates beantragt nun, den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates nachzubessern. Gerade weil der Initiativtext keine Limitierung der Gehälter vorsieht und einen bürgerlichen Lösungsvorschlag präsentiert, geniesst er bei einer breiten Bevölkerungsschicht so viel Sympathie.

Ebenfalls einer Farce entspricht die von Ethos-Direktor Dominique Biedermann propagierte Konsultativabstimmung an der Generalversammlung. Länder wie Grossbritannien und Australien, welche diese nichtbindende Aktionärsbefragung seit Jahren per Gesetz kennen, beweisen, dass dieses Modell nicht funktioniert. Mit den heutigen Organ- und Depotstimmen ist eine Konsultativabstimmung nichts mehr als ein Sturm im Wasserglas. Diese Art von Abstimmung ohne rechtliche Wirkung - zumal in unserem demokratischen System - ist ein Missbrauch des Souveräns. Abstimmen ohne bindende Wirkung hat nichts mit Demokratie zu tun.


12. Mai 2009
 Ständerätlicher Gegenvorschlag: Kein Rückzug «gegen die Abzockerei»
Nach sieben Sitzungen hat die vorausberatende Rechtskommission des Ständerates nun ihren negativen Entscheid zur eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» gefällt. Stattdessen soll der vom Bundesrat aufgegleiste Gegenvorschlag verschärft und dem Volksbegehren gegenübergestellt werden. Das Initiativkomitee nimmt davon Kenntnis, ein Rückzug kommt weiterhin nicht in Frage.

Dass die drei Verbote des Initiativtextes (keine Abgangsentschädigungen, keine Vorauszahlungen und keine Prämien bei Firmenkäufen/-verkäufen an Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder) übernommen werden sollen ist insofern erfreulich, als dass das Parlament hier auf aktuelle Exzesse reagiert und nicht wie der Bundesrat weiterhin auf die Karte Selbstregulierung setzt. Zudem ist erwähnenswert, dass just diese drei Verbote die einschränkendsten unserer Forderungen sind. Die weiteren 17 Forderungen, welche noch unerfüllt bleiben, zielen hauptsächlich auf die Stärkung des Aktionärs, betreffen Wahlen und Abstimmungen an der Generalversammlung börsenkotierter Unternehmen. Wieso sollen also jene Punkte, welche die Corporate Governance – das Zusammenspiel zwischen Aktionär und Verwaltungsrat – verbessern wollen, nicht auch gleich übernommen werden?

Gerade die gestern publizierte Studie der Zuger Vermögensverwalterin Z-Capital, welche insbesondere auch die mittleren und kleineren börsenkotierten Schweizer Aktiengesellschaften betreffend Corporate Governance ins Visier genommen hat, kommt zu keinem erfreulichen Fazit: «Nur 57 Prozent der Verwaltungsratsgremien sind unabhängig.» Es tut also durchaus Not, nicht nur in Grossunternehmen wie UBS, Credit Suisse, Nestlé, Novartis oder ABB aktienrechtliche Verbesserungen herbeizuführen, sondern auch bei etlichen «Mid Caps».

Die Kommission (13 Mitglieder mit Präsident Claude Janiak) empfiehlt die Initiative mit 6 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen abzulehnen. Dieses Resultat ist als hoch enttäuschend zu werten: Hätten die 6 «kritischen» Stimmen die Initiative gutgeheissen anstatt auf den Mund zu sitzen, so wäre Präsident Janiak mit seinem Stichentscheid zum Zug gekommen. Der Vertreter der sozialdemokratischen Partei hätte die Volksinitiative sicherlich angenommen. Die 6 enthaltenden Stimmen sind somit mutlos und unehrlich. Wieso kuschen sie, wenn sie der Initiative zum Durchbruch hätten verhelfen können?


5. Mai 2009  GV ABB
Co-Initiantin Brigitta Moser-Harder kritisiert an der heutigen ABB-Generalversammlung das 19.2-Millionen-Salär des neuen CEOs Joe Hogan: «Sorry, Mr. Hogan, aber es ist überdies schlicht unanständig, eine solche Summe während einer schlimmen Weltwirtschaftskrise zu fordern, mit steigender Arbeitslosigkeit und sozialem Elend.»
Die komplette Rede finden Sie hier.


22. April 2009 Schweizer Topmanager die grössten Abzocker
Eine weitere Studie über die Topmanager-Saläre, der Hewitt-Report: «2009 – Eurotop 100 Director's Remuneration», kommt zu einem wenig überraschenden Ergebnis: Die Schweizer Topmanager sind die grössten Abzocker. Während die mittlere Gesamtentlöhnung des höchstbezahlten Managers für die untersuchten 100 europäischen Firmen bei rund 8.3 Millionen Franken liegt, zocken die Topverdiener der untersuchten Schweizer Unternehmungen durchschnittlich gar 13 Millionen Franken ab und fungieren somit im europäischen Vergleich an der Spitze. Auch die Anteile der variablen Lohnbestandteile, der Boni, sind hierzulande mit durchschnittlich 72 Prozent hoch.


15. April 2009  GV UBS
Thomas Minder begrüsst an der heutigen UBS-Generalversammlung den neuen CEO Grübel: «Ihnen wünsche ich zwei glückliche Hände: eine für mehr und zufriedenere Kunden und die andere für eine effiziente Kostenreduktion. Vergessen Sie aber nicht, dass zu den Kosten auch Boni gehören…»
Die komplette Rede finden Sie hier.


24. März 2009
Abwahl Kielholz' gefordert | Abzocker entdecken «Golden Hellos»
Der bei Credit Suisse ab- und bei Swiss Re antretende Verwaltungsratspräsident Walter Kielholz verantwortet bei seinen beiden Unternehmungen im 2008 über 20 Milliarden Wertberichtigungen und 8.8 Milliarden Verlust. Die Credit Suisse-Aktionäre fordern wir daher auf, Kielholz – er stellt sich für drei weitere Jahre als Verwaltungsrat zur Verfügung – nicht wiederzuwählen.

Dieser Tage scheint auf den Teppichetagen eine vergessen geglaubte Entschädigungspraxis, die so genannten «Golden Hellos», ihre Renaissance zu erleben. Nachdem vor acht Jahren Mario Corti erst nach einer Antrittsprämie von 12.5 Millionen Franken bei der Swissair zu arbeiten begann, haben erst kürzlich Unternehmungen wie ABB (Joe Hogan), Swiss Re (David Blumer) oder UBS (Markus Diethelm und Jerker Johansson) solche Vorauszahlungen wieder entdeckt. Wie soeben bekannt wurde, gesellt sich nun auch die Credit Suisse mit Asienchef Kai Nargolwalas 21 Millionen Franken dazu, welcher einen Teil dessen vorab bezog.

Wir sind erschüttert, dass diese unsägliche Vergütungsmethode wieder Schule macht: Anstatt Millionenabfindungen beim Abgang, werden nun einfach entsprechende Summen bereits beim Antritt nachgeworfen. Wo bleibt die hochgelobte Leistungskomponente, wenn schon für die Unterzeichnung des Anstellungsvertrags horrend bezahlt wird? Wir sind gleichermassen enttäuscht, dass die aktuelle Wirtschaftskrise bis anhin wenig Umdenken bewirkte, da weiterhin solchen Exzessen gefrönt wird.

Nicht überrascht sind wir jedoch vom Bundesrat, der diese Vorauszahlungen in seiner Aktienrechtsrevision nicht regeln will. Vorausschauendes Agieren scheint ohnehin nicht seine Stärke zu sein. Die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» indessen verbietet «Golden Hellos».


13. März 2009 «Abzocker des Jahres 2008»: David Blumer von Swiss Re | GV Swiss Re
Das Initiativkomitee «gegen die Abzockerei» ernennt das neue Swiss Re-Geschäftsleitungsmitglied David Blumer für sein hochgerechnetes Jahresgehalt von 21.6 Millionen Franken zum «Abzocker des Jahres 2008» – ein neuer Abzocker ist geboren!

Zwar figuriert Blumer mit seinen 14.4 Millionen – er stieg jedoch erst im Mai 2008 bei Swiss Re ein – nicht ganz zuoberst auf der Vergütungsrangliste des Topmanagements in börsenkotierten Schweizer Unternehmungen. Der langjährige Leader Daniel Vasella und neu auch ABBs Joe Hogan führen zwar die «Abzocker-Top-Ten» an, doch nirgends zeigt sich die fehlende Korrelation zwischen der Unternehmensperformance und der persönlichen Vergütung derart eklatant wie beim Chef der Swiss Re-Abteilung «Investmentbank».

Die völlig verfehlte Strategie des einstigen soliden Rückversicherers, die Sparte «Financial Markets» aggressiv auszubauen und in spekulative Kreditderivate und andere Hochrisikopapiere zu investieren, stammt zwar ursprünglich vom Verwaltungsrat – unter anderem noch-CS-Präsident Walter Kielholz – und wurde bereits vor Jahren initiiert. Auch konnte sich der geschasste CEO Jacques Aigrain als ehemaliger Investmentbanker durchaus mit der neuen Offensive anfreunden und hat den Gang ins Kasino geradezu forciert.

Doch schlussendlich war es David Blumer – seit kurzem auch in UBS-VR Freys Investmentgesellschaft Horizon21 aktiv –, welcher die Jetons auf dem Roulettetisch falsch placierte, zumal im Milliardenausmass. Das Resultat ist bekannt: 864 Millionen Verlust, 11 Milliarden Eigenkapitalvernichtung, 6 Milliarden Abschreiber, 24 Prozent weniger Prämien, 61 Prozent tieferer Aktienwert. Die «Handelszeitung» spricht gar von weiteren 32 Milliarden «Nettoproblemen» im Kreditderivate-Bereich. Solches Missmanagement darf nie und nimmer mit einem zweistelligen Millionensalär vergoldet werden, auch wenn es sich hier um Kielholz' Zögling handelt: Blumer diente bis im letzten Frühling in der Credit Suisse als Chef des Asset Management – auch dort mit mässigem Erfolg.

Diese unverständliche Vergütungspraxis wirft zuletzt auch einen dunkeln Schatten auf Ex-Präsident Forstmosers Wirken in Sachen Corporate Governance, guter Unternehmensführung. So redet denn auch Thomas Minder an der heutigen Swiss Re-Generalversammlung ins Gewissen des gescheiterten Verwaltungsrates: «Die Schweiz braucht einen völlig neuen Businessgeist: Persönlichkeiten, welche Wert legen auf Bescheidenheit, Nachhaltigkeit, Bodenständigkeit, Seriösität, Verlässlichkeit. Sie, meine Herren Verwaltungsräte, verkörpern diesen Geist nicht!»
Die komplette Rede finden Sie hier.


24. Februar 2009  GV Novartis
Thomas Minder fordert die heutige Generalversammlung der Novartis auf, sich beim Antrag der Ethos zur Einführung einer Konsultativabstimmung zum Vergütungsbericht der Stimme zu enthalten. Eine solche nichtbindende Befragung des Aktionariats in einem demokratischen System ist eine Farce. Die komplette Rede finden Sie hier.


23. Februar 2009 Neue Volksinitiative «gegen die Abzockerei»
Gemäss der heutigen Sendung «10vor10» beabsichtigen die JUSO Schweiz, eine weitere Volksinitiative zum Thema «Abzockerei» zu lancieren. Sie denken an einen Faktor zwölf zwischen dem Tiefst- und Höchstlohn in jeder Unternehmung («CEO-Worker-Pay-Ratio», wenn die Initianten davon ausgehen, dass der CEO-Lohn der höchste in der Unternehmung ist). Wir sagten schon vor Jahren voraus: Eine Initiative «Eine (halbe) Million ist genug!» wäre im Sammelstadium wie an der Urne gleichermassen erfolgreich. Nun haben wir sie.

Jegliche Form von Limitierung der Top-Vergütungen ist ein falscher Lösungsansatz und ein zu starker Eingriff in ein kapitalistisches Marktsystem. Die bürgerlichen Parteien wären nun gut beraten, endlich ihrer Basis und Wählerschaft zu folgen und sofort die stark bürgerliche, liberale und wirtschaftsfreundliche Volksinitiative «gegen die Abzockerei» zu unterstützen. Diese verlangt grundsätzlich lediglich, dass die Vergütungssummen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung in börsenkotierten Unternehmungen von deren Generalversammlung (GV) abgesegnet werden müssen. Eine Limitierung der Saläre verlangen wir also nicht.



23. Februar 2009
Biedermanns Konsultativabstimmung an Novartis-GV ist eine Farce
1. Den Aktionär zu konsultieren, ohne bindende Wirkung, hat nichts mit Aktionärsdemokratie zu tun.

2. In Grossbritannien, wo die Konsultativabstimmung per Gesetz verlangt wird, fand keine Mässigung der Top-Vergütungen statt – im Gegenteil: Die CEO-Gehälter haben sich in drei Jahren verdoppelt.

3. Mit dem Depot- und Organstimmrecht, welches bekanntlich stets die Interessen des Verwaltungsrates vertritt, verkommt jedes Traktandum zur Farce.

4. Die Konsultativabstimmung wird sich in der Schweiz nicht durchsetzen: Die einzigen zwei Lösungsvorschläge auf politischer Ebene zur Vergütungspolitik in börsenkotierten Unternehmungen sind die eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» (will den Aktionär bindend über die Vergütungssummen des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates abstimmen lassen) sowie die Revision des Aktienrechts (lediglich bindende Abstimmung über Verwaltungsrats-Vergütungen).

5. Geradezu lachhaft mutet Biedermanns naive These an, ein Achtungserfolg würde den Verwaltungsrat unter Druck setzen, sein eigenes Vergütungssystem zu überarbeiten: Novartis-Chef Vasella hat über all die Jahre hindurch in Grund und Boden bewiesen, dass er – trotz ständiger Aktionärs- und Medienschelte – keinen Millimeter von seinem Millionengehalt abweichen würde.

Fazit: Biedermanns Traktandum, an der Novartis-GV konsultativ über den Vergütungsbericht abzustimmen ist daher eine Farce! Obwohl er seit vielen Jahren lautstark die Stärkung der Aktionärsrechte fordert, bringt er just ein Traktandum, welches die Aktionärsdemokratie missbraucht: Man lege dem Aktionär ein Abstimmungsgerät in die Hand, lasse ihn eine Taste drücken, doch das Ergebnis hat keine bindende Wirkung.

Abstimmungsempfehlung zu Traktandum 5.1 (Einführung einer konsultativen Abstimmung über den Vergütungsbericht): Enthaltung


27. Januar 2009 Halbpopulistischer CVP-Parteipräsident
Kürzlich frotzelte CVP-Schweiz-Präsident Christophe Darbellay, die eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» sei ein halbpopulistischer Vorschlag. Dies können wir jedoch nur als Kompliment auffassen, tönte es doch vor zwei Jahren – der Initiativtext war zu jenem Zeitpunkt noch gar nicht publik – noch ein wenig anders: «Die Initiative erscheint mir amateurhaft. Sie umfasst viel zu viele Punkte, hat Schwächen und ist unklar», liess der frisch gebackene CVP-Präsident verlauten («Tages-Anzeiger», 13.10.06).

Als amateurhaft kann viel eher der Zickzackkurs der CVP-Parteileitung bezeichnet werden. So liess sie in der Vernehmslassungsantwort zur Aktienrechtsrevision noch verlauten: «Die CVP Schweiz geht von mündigen und informierten Aktionären aus, welche sich ohne weiteres eine Meinung über die abzustimmenden Geschäfte bilden können. Wollen sie sich an einer GV vertreten lassen, so ist dies jederzeit aufgrund entsprechender privatrechtlicher Vollmachten möglich. Die CVP befürwortet deshalb die Aufhebung des Depotstimmrechts und der Organvertretung. Die Organvertretung bietet den Aktionärinnen und Aktionären im Vergleich zur unabhängigen Stimmrechtsvertretung keine Vorteile. Mit der Aufhebung der Depotvertretung wird verhindert, dass stets im Namen des Verwaltungsrates gestimmt wird, ohne dass klar erkennbar wäre, ob dies dem Willen der Aktionärin oder des Aktionärs entspricht.»

Nach Interventionen von Grossunternehmen – ihrer Geldgeber – wurde die Partei jedoch selbigen hörig und schwenkte kürzlich auf die Linie Selbstregulierung der Economiesuisse ein: «Die institutionelle Stimmrechtsvertretung [Organ- und Depotvertretung] ist in attraktiver Form beizubehalten.»

Dies wird zudem kaum die letzte CVP-Kehrtwende in Sachen Abzockerei gewesen sein, denn die negative Haltung der Volksinitiative «gegen die Abzockerei» gegenüber stammt vornehmlich aus dem Parteipräsidium. Da wurde die Rechnung jedoch nicht mit dem christlich geprägten Wähler gemacht, denn dieser erkennt, dass diese Initiative überfällig ist. Etwas mehr Populismus – im Sinne von Volksnähe – würde Darbellay also durchaus gut tun.


23. Januar 2009 Konsultativabstimmung: eine wirkungslose Farce!
Solange die Organ- und Depotvertreter an den Generalversammlungen (GV) stimmberechtigt sind, wird jegliche Traktandierung zur Farce. Gerade bei den grossen börsenkotierten SMI-Firmen repräsentieren die Organ- und Depotstimmen oftmals weit über 50 % des Aktionariats – so zum Beispiel bei der UBS und Credit Suisse. Ethos-Direktor Dominique Biedermann will mit dem Kopf durch die Wand: Er will bei fünf Gesellschaften konsultativ, also nicht-bindend, über den Bericht der Managementvergütungen abstimmen lassen. Wegen den erwähnten Organ- und Depotstimmen wird nicht mehr als ein Achtungserfolg drin liegen. Ethos sucht mit dieser Aktion in erster Linie Medienpräsenz und Selbstprofilierung – sie weiss sehr wohl, dass sämtliche GV-Abstimmungen nach dem heutigen Stimmrechtsystem zur Farce werden.

Juristisch betrachtet hat eine Konsultativabstimmung keine bindende Wirkung. Der Verwaltungsrat kann auch bei einer haushohen Annahme dieses Traktandums nach seinem Gutdünken weiterhandeln und das Vergütungssystem belassen, wie es ist. Den Aktionär über einen komplexen, intransparenten hundertseitigen Vergütungsbericht abstimmen zu lassen ist kaum stufengerecht und insbesondere nicht zielführend, denn würde der Aktionär diesen Bericht ablehnen, so ist weiterhin unklar, was im Vergütungssystem konkret geändert werden müsste. Die Abstimmung über Gesamtlohnsummen ist daher vorzuziehen.

In England haben diverse Studien gezeigt, dass die Konsultativabstimmung das Problem der Abzockerei auf der Teppichetage nicht löst. In Grossbritannien, wo die Konsultativabstimmung per Gesetz zwingend verlangt wird, haben sich die Vergütungen der CEOs in den letzten fünf Jahren dennoch verdoppelt. Der einzige richtige Lösungsansatz, um diesem Thema endlich Herr zu werden, ist daher, den Aktionär bindend über die Vergütungssummen des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates abstimmen zu lassen, wie es die eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» verlangt. Zudem schliesst diese Initiative sämtliche Hintertüren: So wäre es nicht mehr möglich, Abgangsentschädigungen, Vorauszahlungen, Prämien für Firmenkäufe/-verkäufe, exorbitante Rentenzahlungen, billige Kredite und Darlehen am Markt vorbei, zehnjährige Arbeitsverträge sowie angehäufte Verwaltungsrats- und Beratermandate für die Organmitglieder auszuhandeln.
 

21. Januar 2009 Stellungnahme zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates: Bundesrat will Abzockerei legalisieren
Dass der Bundesrat von den 24 Forderungen der Initiative lediglich einen einzigen übernommen hat und dabei gleichzeitig von einem angemessenen Gegenvorschlag spricht, ist eine Provokation! Der Bundesrat hat keinen einzigen konkreten neuen Lösungsvorschlag zur Abzockerei präsentiert, obwohl weltweit die hohen Vergütungen der Topmanager im Zentrum der Finanzkrise stehen.

Dass sich der Verwaltungsrat heute selbst einen Arbeitsvertrag und somit ein Gehalt gibt, ist ein in der Schweiz verbotenes Insichgeschäft. Dass der Bundesrat das Insichgeschäft nun ebenfalls verbieten will, was wir seit längerer Zeit fordern, kann wahrlich nicht als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative betrachtet werden.

Anscheinend muss nach der Swissair erneut eine grössere Schweizer Gesellschaft in Konkurs gehen, damit auch der hoch neoliberale Bundesrat einsichtig wird und erkennt, dass der Abzockerei auf der Teppichetage endlich ein Riegel geschoben werden muss.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.
 

18. Januar 2009 Wahnsinn: Ciba-Meyers Missmanagement mit 6 Millionen vergoldet
Die Übernahme des Chemiekonzerns Ciba durch BASF hat sich zumindest für ihren Verwaltungsratspräsidenten Armin Meyer fürstlich gelohnt: 6 Millionen Franken streicht er dank des Kontrollwechsels ein. Auch seine Kollegen der Konzernleitung müssen mit gut 1.5 Millionen nicht darben. Dies ist nicht nur aufgrund der hohen Summe höchst bedenklich, sondern zeigt eindrücklich, dass, wer während acht Jahren seine Firma im Doppelmandat (CEO und VR-Präsident) herunterwirtschaftet, zuletzt für sein Missmanagement gar noch horrend belohnt wird. (Quelle: «SonntagsZeitung», 18.01.09)

Ebenso enttäuscht es, dass der bundesrätliche Gegenentwurf zur eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» ebensolche Prämien bei Firmenverkäufen weiterhin toleriert, während wir diese – nebst den Abgangsentschädigungen – verbieten wollen.

P.S. Auch der scheidende CEO des Schaffhauser Verpackungskonzerns SIG erfreut sich seiner Prämie: Rolf-Dieter Rademacher profitiert mit ca. 4 Millionen Franken vom Verkauf an die neuseeländische Rank Group. Wir gratulieren unserem Nachbarn. (Quelle: «SonntagsBlick», 18.01.09)


5. Dezember 2008 Bundesrat will Abzockerei nicht unterbinden: Nur eine von 24 Forderungen übernommen!
Der Bundesrat lehnt die eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» ab und empfiehlt die aktuelle Aktienrechtsrevision als indirekten Gegenvorschlag. Somit sind Millionen-Abgangsentschädigungen, Vorauszahlungen sowie Prämien bei Firmenkäufen und -verkäufen noch immer erlaubt. Von den 24 Forderungen unserer Initiative hat der Bundesrat lediglich einen einzigen Punkt übernommen – dies ist völlig mutlos und unverständlich!

Die Regierung ignoriert die exorbitanten Vergütungen auf Stufe Geschäftsleitung, obschon diese Summen ein Vielfaches derjenigen des Verwaltungsrates betragen. Werden an der Generalversammlung nur die Gehälter des Verwaltungsrates abgesegnet, so ist es für seine Mitglieder ein leichtes, via Einsitznahme im Verwaltungsrat von Tochtergesellschaften oder anderen Hintertüren ihr Gehalt nach wir vor selbst zu bestimmen. So zum Beispiel wäre es für Daniel Vasella ein Kinderspiel, sein 30-Millionenpaket zu verteidigen: Mit seinem Novartis-Doppelmandat bräuchte er lediglich bspw. 1 Million als Verwaltungsrat absegnen zu lassen, die restlichen 29 Millionen könnte er einfach 
am Aktionär vorbei – als CEO oder als VR einer Tochtergesellschaft beziehen.

Der Bundesrat hat – im Gegensatz zur Initiative – vergessen, all die Hintertüren zu schliessen: Sein Gegenvorschlag erlaubt es dem Topmanagement nach wie vor, via Rentenzahlung, Beratermandate im eigenen Unternehmen und bei externen Firmen, über günstige firmeneigene Kredite und Darlehen oder durch langfristige Arbeitsverträge, Millionengehälter am Aktionär vorbei zu kassieren. So zum Beispiel besitzt Marcel Ospel einen Beratervertrag mit der UBS, was einer Abgangsentschädigung durch die Hintertür gleichkommt. (Bei der UBS verdienen ehemalige VR-Mitglieder im Beirat mehr als nicht-exekutive Aktivmitglieder!) Die Initiative will deshalb die Gesamtsumme der Vergütungen des Beirates ebenfalls bindend durch das Aktionariat absegnen lassen.

Stattdessen behauptet der Bundesrat, betroffene börsenkotierte Gesellschaften könnten ob der verbesserten Aktionärsdemokratie ins Ausland abwandern. Zunächst bedarf die Verlegung des Firmensitzes einer Statutenänderung mit qualifiziertem Mehr (2/3-Mehrheit), welcher der Aktionär – nur weil das Topmanagement mehr Lohn will – nie zustimmen würde. Die Schweiz bietet zudem viele andere Standortvorteile wie den Finanzplatz, das Bankgeheimnis, die Währungssicherheit, das Bildungs- und Forschungsniveau, die Sozialpartnerschaften, ja ganz allgemein die hohe Sicherheit und Lebensqualität unseres Landes. Weiter fragt sich, wohin konkret geldgierige Manager ihre Unternehmung verlegen möchten: Das Toplohn-Niveau ist schliesslich nirgends – ausser in den USA – so hoch wie in der Schweiz und ein Auswandern somit unattraktiv. Dazu sind in fast allen europäischen Ländern bereits heute die Transparenz- und Aktienrechtsvorschriften strenger als bei uns und weitere, zum Teil rigide Bestrebungen im Gange, den Topvergütungen entgegen zu wirken. Dass also gleich der Firmen-Hauptsitz umgezogen würde, nur weil einige wenige Angst vor einer Aktionärsmitbestimmung bei Lohnfragen haben, ist gar weit her geholt.

Unverständlich ist auch der Lösungsvorschlag, die variablen Teile der Vergütungen (Boni) bei einem krassen Missverhältnis zur Performance der Unternehmung zurückzufordern: Der Schaden ist sodann bereits passiert. Solche ungerechtfertigten Lohnbestandteile gar nicht erst auszubezahlen, wäre sinnvoller. Schliesslich kann auch nur ein Gericht feststellen, ob überhaupt ein Missverhältnis besteht - mit der Gefahr, dass das schuldige Organmitglied nach jahrelangem Prozess jenes Geld schon längst ausgegeben hat. Die Rückforderungsmöglichkeit ist daher keine geeignete Lösung gegen die Vergütungsexzesse.

In den letzten Jahren haben unzählige Skandale auf der Teppichetage Schweizer börsenkotierte Unternehmungen erschüttert. Unvergessen sind bspw.
  • die Rentenzahlung von 233 Millionen bei ABB
  • die Millionen-Abgangsentschädigung an Ex-Zürich-Versicherung-Chef Hüppi
  • die Millionen-Abgangsentschädigungen bei Credit Suisse im 2002 trotz Milliarden-Verlust
  • die 12.5-Millionen-Vorabkasse von Ex-Swissair-Chef Corti
  • das 21-Millionen-Gehalt an Limberger bei OC Oerlikon (im letzten August wurde bekannt, dass die Unternehmung tief in den roten Zahlen steckt und 1'000 Angestellte entlassen will)
  • und schliesslich das aktuelle Banken-Debakel bei UBS und Credit Suisse: gesamthaft 671 Millionen Fr. genehmigten sich ihre beiden obersten Führungscrews in den letzten zwei Jahren  trotz voraussichtlich total ca. 21 Milliarden Fr. Verlust fürs 2008, trotz Staatsintervention bei der UBS, trotz Stellenabbau von 6'700 Mitarbeitern bei der CS – Null Nachhaltigkeit im Vergütungssystem!
Früher, bei kleineren Skandalen, wurden einstellige, heute, bei Milliardenskandalen, werden zweistellige Millionen-Abgangsentschädigungen bezahlt.

Geradezu exemplarisch 
was die Abzockerei betrifft  ist der Zusammenbruch des amerikanischen Finanzplatzes, wurden doch just in den USA in dieser Branche die weltweit höchsten Vergütungen bezahlt. Trotz jahrelanger Aktionärs- und Medienschelte haben die Schweizer Abzocker selbst ihre Gehälter öffentlich verteidigt: Um die besten Manager zu bekommen, sei es notwendig, derartige Summen zu bezahlen und in Amerika seien sie noch um ein vielfaches höher. Persönliche Raffgier ist die Triebfeder des weltweiten Finanzsystem-Kollapses. Unzählige Exponenten und Experten im In- und Ausland haben sich zur Finanzkrise geäussert: Stets wurden die stark anreizorientierten Entlöhnungssysteme als deren Hauptursache erkannt  mittlerweile sogar von der UBS selbst! Wären diese exorbitanten Gehälter nicht im Zentrum des Geschehens, so würden sie wohl kaum bei allen staatlichen Rettungspaketen weltweit eine derart wichtige Rolle spielen.

Bedauerlicherweise ist der Bundesrat und insbesondere Justizministerin Widmer-Schlumpf erst durch das UBS-Debakel erwacht. Unser Volksbegehren wurde bereits im letzten Februar eingereicht, jedoch erst kürzlich im Bundesrat besprochen. Im Schnellschussverfahren, durch den Volkszorn forciert, hat der Bundesrat nun einen Vorschlag vorgelegt, welcher nicht fertig gedacht ist und den Topverantwortlichen das Abzocken noch immer erlaubt – wohlverstanden legal! Warum will der Bundesrat die Abzockerei durch die Hintertüren weiterhin ermöglichen?

Die Schweizer Bürger und Aktionäre haben die Fülle von persönlichen Bereicherungen und die stark ansteigenden Millionengehälter und Millionen-Abgangsentschädigungen trotz schlechter Performance in vielen börsenkotierten Schweizer Unternehmungen nicht vergessen und werden zu gegebener Zeit die eidg. Volksinitiative  «gegen die Abzockerei» mit einem wuchtigen Ja an der Urne durchbringen. Eine grosse Mehrheit der Stimmbürger würde selbst eine Limitierung der Topgehälter gutheissen, was diese Initiative jedoch nicht vorsieht.


4. Dezember 2008 Credit Suisse: Lohn-Nullrunde für Topmanagement gefordert
Heute hat die Credit Suisse bekannt gegeben, dass ihre drei Topshots Walter Kielholz, Brady Dougan und Paul Calello «es nicht für angebracht halten, für das Geschäftsjahr 2008 eine variable Vergütung zu beziehen».

Diese Aussage ist schlicht provozierend, denn sie zeigt, wie krank das heutige Vergütungssystem der Credit Suisse immer noch ist. Wenn selbst in einer Phase wie der aktuellen das CS-Topmanagement Boni zugute hat, so lässt sich die Entschädigungsphilosophie der Credit Suisse kaum mehr an Absurdität überbieten. Die weltweite Finanzkrise, welcher mitunter die fehlgeleiteten Anreizsysteme zugrunde liegen, dauert bereits eineinhalb Jahre – unglaublich, dass es die Credit Suisse nicht geschafft hat, währenddessen ihr Bonusprogramm zu überdenken und überarbeiten.

Es sei zudem daran erinnert, dass die CS-Führungsriege (Verwaltungsrat und Geschäftsleitung) bereits im letzten Jahr trotz Milliarden-Abschreibungen Vergütungen von gesamthaft über 187 Millionen Franken bezogen hat! Im Hinblick auf die aktuellen düsteren Zahlen, insbesondere die Entlassung von 5'300 Mitarbeitern, fordern wir eine Lohn-Nullrunde für das CS-Topmanagement. Andere Chefs in vergleichbaren Situationen arbeiten bereits für einen einzigen symbolischen Dollar!

Zudem muss das Vergütungssystem der Credit Suisse zwingend und sofort grundlegend überarbeitet werden – nicht erst bei einem Bittgang zum Staat wie bei der UBS.


27. November 2008 ausserordentliche GV UBS
An der vierten UBS-Generalversammlung in diesem Jahr legt Thomas Minder mit seiner Wortmeldung der gebeutelten Bank fünf Sofortmassnahmen nahe, um das das viel diskutierte Vertrauen endlich zurückzugewinnen:
  • Stopp der Amerikanisierung, sowohl in strategischer als auch personeller Hinsicht!
  • Radikaler Abbau der eigenen Handelspositionen!
  • Lohn-Nullrunde für den gesamten Verwaltungsrat und Geschäftsleitung!
  • Kein einziger Mitarbeiter erhält in diesem Debakel-Jahr einen Bonus!
  • Rückforderung von 80 % des Gehalts an alle ehemaligen Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung während den letzten 4 Jahren!
Die komplette Rede finden Sie hier.


25. November 2008 UBS: Tropfen auf einen heissen Stein
In den letzten vier Jahren (2004 – 07) belief sich die totale variable Kompensation (Boni) des UBS-Verwaltungsrates und -Geschäftsleitung auf ca. 700 Millionen Franken. Die Verantwortlichen haben ihre hohen Bezüge stets dadurch begründet, sie seien leistungs- und performanceabhängig. Da dies bei der UBS bekanntlich nicht der Fall war, sind die bis anhin zurückbezahlten 45 Millionen der Herren Ospel, Haeringer, Suter und Wuffli nicht mehr als ein Tropfen auf einen heissen Stein und stehen in keinem Verhältnis zu den abgezockten Vergütungen in den letzten vier Jahren.

Gelingt es der UBS nicht, auf gütlicher Basis namhafte ungerechtfertigte Leistungen einzutreiben, so muss sie gegen ihre ehemaligen Verantwortlichen juristisch vorgehen.


19. Oktober 2008
Sofortige Behandlung «gegen die Abzockerei» verlangt
1. «Gouverner, c'est prévoir!» Der Initiativtext «gegen die Abzockerei» ist seit nunmehr zwei Jahren publik; seit Februar liegen die knapp 120'000 Unterschriften auf dem Pult von BR Widmer-Schlumpf.
Muss immer zuerst ein Mega-Skandal geschehen, damit der Bundesrat und die Politik aktiv werden? Hat etwa erst das UBS-Debakel Bundesbern aufgeweckt? Wir haben bereits diverse Male BR Widmer-Schlumpf darauf hingewiesen, dass der aktuelle Entwurf zur Aktienrechtsrevision die Topvergütungen nicht behandelt. Obwohl mit der Initiative ein guter bürgerlicher und liberaler Lösungsvorschlag auf ihrem Tisch liegt, will nun BR Widmer-Schlumpf das Rad nochmals neu erfinden.

2. Weder gesetzliche Limiten, noch ein Mitspracherecht des Staates oder einer Bankenkommission bei der Vergütungspolitik börsenkotierter Schweizer Unternehmen sind gute Lösungsansätze. Nur der Aktionär, als Besitzer der Firma, soll ein Mitspracherecht bekommen. Jegliche Limitierung wäre ein zu grosser Eingriff in ein marktwirtschaftliches System. Zudem wäre das Risiko gross, dass clevere Manager über Hintertüren wie zusätzliche Beratermandate, mehrere Arbeitsverträge, Einsitz in Tochtergesellschaften etc. sich an der Limite vorbei bereichern würden.

3. Wir fordern den sofortigen Rücktritt von Economiesuisse-Präsident Gerold Bührer als grösster Verfechter der Selbstregulierung und Bekämpfer einer griffigen Aktienrechtsrevision und der Initiative «gegen die Abzockerei». Seit 2002 propagiert die Economiesuisse mit ihrem gescheiterten «Swiss Code» die Selbstregulierung. Sie hat – eindrücklicher könnte es mit dem UBS-Debakel gar nicht mehr sein – kläglich versagt. Die diversen öffentlichen Äusserungen von Gerold Bührer und der Economiesuisse zur Wirtschaftspolitik der Schweiz, zum wichtigen Dossier Aktienrechtsrevision, zum Problem der exorbitanten Topmanagement-Vergütungen und insbesondere zur Volksinitiative «gegen die Abzockerei» sind derart deplaziert und realitätsfremd, dass Gerold Bührer als Präsident des grössten Wirtschaftsverbandes der Schweiz nicht mehr tragbar ist. Dies umso mehr, als sein Vize, Johann Schneider-Ammann, diametral entgegengesetzte Positionen zu diesen Themen bezieht. Die 300'000 KMU, welche über den schweizerischen Gewerbeverband Mitglied der Economiesuisse sind, verstehen die Haltung ihres obersten Präsidenten zu diesen Punkten nicht.

4. Das Initiativkomitee fordert somit BR Widmer-Schlumpf auf, bereits am nächsten Mittwoch dem Bundesrat die Initiative zur Stellungnahme vorzulegen und dafür zu sorgen, dass diese in der kommenden Dezembersession in beiden Räten behandelt wird, so dass sie dem Volk sofort vorgelegt werden kann.
Aufgrund des enormen Unmuts in der Schweizer Bevölkerung zum Fall UBS, zu den exorbitanten Topvergütungen, den Milliarden-Boni und den unzähligen Abzockerskandalen in anderen Schweizer börsenkotierten Unternehmen in den letzen Jahren, wäre es geradezu grobfährlässig und der Demokratie unwürdig, den Volkswillen noch Jahre lang zu strapazieren und die eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» erst in ein paar Jahren dem Volk vorzulegen.


9. September 2008 Selbstregulierung ist Selbstbedienung
Die seit vielen Jahren von der Economiesuisse propagierte Selbstregulierung funktioniert erwiesenermassen schlicht nicht. Folgende Beispiele belegen dies eindrücklich:

UBS
2006: Totale Vergütungssumme Verwaltungsrat (VR) und Geschäftsleitung (GL): 250 Millionen Fr.

2007, trotz Wertberichtigungen (Abschreibungen) von ca. 50 Milliarden und Milliardenverlust:
  • Totale Vergütungssumme VR und GL: 83 Millionen Fr.
  • Abgangsentschädigung an drei GL-Mitgliedern (u.a. Ex-CEO Peter Wuffli): 60 Millionen Fr.
  • Fixe Entlöhnung an nichtexekutive VR-Mitglieder: 525'000 Fr.
  • Entschädigung an Alberto Togni, obschon vor drei Jahren aus dem VR ausgetreten: 820'000 Fr.

Credit Suisse
Trotz ca. 10 Milliarden Abschreibungen verdienten im 2007 CEO Brady Dougan und VR-Präsident Walter Kielholz ca. 34 Millionen Fr.

OC Oerlikon
Lohn von 22 Millionen Fr. an Ex-CEO Thomas Limberger im 2007. Heuer steckt das Unternehmen in tiefroten Zahlen und entlässt 1'000 Mitarbeiter.

Swiss Re
Abschreibungen von 2.7 Milliarden, Lohnsumme an VR und GL 2007: 67.3 Millionen Fr.

Novartis
CEO/VR-Präsident Daniel Vasella verzichtet immer noch nicht auf seine vertraglich zugesicherte 3-jährige (bzw. 5-jährig bei Firmenübernahme) Abgangsentschädigung, welche sich auf ca. 60 – 100 Millionen Fr. (bzw. 100 – 170 Millionen) beliefe.

Helsana
Im 2008 verdient CEO Manfred Manser 880'000 Fr.


26. April 2008  Generalversammlungen UBS und Credit Suisse
Diese Woche standen die jeweiligen ordentlichen Generalversammlungen der beiden Schweizer Grossbanken an, welche beide zutiefst im Subprime-Sumpf stecken, jedoch trotz Milliarden-Abschreibern weiterhin grosszügige Millionengehälter ans Topmanagement verteilen. Sie finden die entsprechenden Voten von Thomas Minder hier (UBS) bzw. hier (Credit Suisse).


27. Februar 2008 ausserordentliche GV UBS
Thomas Minder, Initiant, kritisiert an der heutigen ausserordentlichen Generalversammlung der UBS das Topmanagement für ihr exorbitantes Entlöungungssystem und ihre Gier, welche wir als Hauptursache der aktuellen weltweiten Finanzkrise erachten. Um das Vertrauen der Kunden, Mitarbeiter und Investoren wieder zu erlangen und um das ramponierte Image der UBS wieder aufzubügeln, empfehlen wir den gut 20 Organmitgliedern: «Verzichten Sie auf sämtliche Vergütungen für das Geschäftsjahr 2007. Geben Sie heute Ihren vollständigen Lohnverzicht bekannt – ohne Wenn und Aber!» Die komplette Rede finden Sie hier.


26. Februar 2008 – Einreichung «gegen die Abzockerei»
Die eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» wurde heute mit 118'583 bescheinigten Unterschriften bei der Bundeskanzlei in Bern eingereicht!

Die Initiative verlangt, dass:
  • die Aktionäre börsenkotierter Schweizer Unternehmungen jährlich die Summe aller Vergütungen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung absegnen müssen
  • Abgangsentschädigungen, Vorauszahlungen sowie Prämien bei Firmenverkäufen verboten werden
  • Pensionskassen (inkl. AHV-Fonds) verpflichtet werden, an den Generalversammlungen im Interesse ihrer Versicherten abzustimmen und ihr Stimmverhalten offen zu legen
  • die Aktionäre elektronisch fernabstimmen können (ohne physisch an der Generalversammlung zu sein)
  • die Aktionäre die Anzahl externer Mandate (ausserhalb des Konzerns) der Organmitglieder festlegen
Mit diesen und weiteren Massnahmen kann der Bereicherung auf den Teppichetagen endlich ein Riegel geschoben und die Aktionärsdemokratie verbessert werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Pressemappe:

Initiativtext «gegen die Abzockerei»

Forderungen des Initiativtextes

Erläuterungen zum Initiativtext

Argumentarium

Stellungnahme zur aktuellen Revision des Aktienrechts

Skandale und Missmanagement in Schweizer SMI-Firmen

Vergütungssummen 2002/2006 von VR und GL in Schweizer SMI-Unternehmungen

Facts & Figures

Vorfälle, die mit der eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» wohl nicht passiert wären

Ausgewählte Zitate zum Thema Managerlöhne


19. Februar 2008 – Wild-West-Management bei UBS und CS
Jeder Kebab-Stand wird besser geführt als unsere beiden Vorzeige-Banken! Die teuersten Top-Banker haben ihre Läden längst nicht mehr im Griff, Hüst-und-Hott-Meldungen toppen sich. Das Vertrauen in die Negativ-Berichterstattung ist jedenfalls grösser als die vereinzelten Positiv-Nachrichten. Mit seriöser Betriebswirtschaft hat dies alles längst nichts mehr zu tun. Das Vertrauen in die Bankenführung ist beträchtlich. Wo bleibt da die so dringend notwendige Kontrolle durch den Verwaltungsrat? Machen die Millionengehälter gar betriebsblind?
Die Millionen-Abzocker bescheren ihrer Unternehmung nicht nur Milliardenverluste, nein, sie verlieren auch jegliche Integrität als anerkannte Wirtschaftsführer. Auf eindrückliche Art hat nun auch die CS-Spitze bewiesen, dass zwischen den Millionengehältern und der Performance der Unternehmung keinerlei Korrelation besteht.

Fazit: Es ist höchst Zeit, die eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» in Bern einzureichen, um die Topshot-Cowboys endlich zur Vernunft zu bringen.


18. Februar 2008 – 130 Millionen für Abzocker-Duo bei Julius Bär
130 Millionen Fr. sahnen der CEO und sein Anlagechef der Julius Bär Amerika in nur neun Monaten des letzten Jahres ab, durchschnittlich also 86.6 Millionen Fr. Jahresgehalt. Dass da die 18-köpfige Führung (Geschäftsleitung und Verwaltungsrat) der Julius Bär in der Schweiz nicht neidisch wird, erhalten die hiesigen Topmanager doch selbst zusammengerechnet weitaus weniger als ein solches Jahresgehalt ihres US-Ablegers. Angeblich müssen sie 
«bei den Löhnen konkurrenzfähig bleiben, um qualifizierte Mitarbeiter anzuziehen und zu behalten.»
Schade, dass der Geist des ehemaligen Bankiers Hans J. Bärs heute vollends verflogen zu sein scheint. In seinen Memoiren «Seid umschlungen, Millionen» mahnt er: «Es ist eine Mär, dass ohne überrissene Saläre keine guten Leute zu verpflichten seien. Sie sind ja gar nicht besser. Sie sind höchstens gieriger.»


11. Februar 2008 – E-Mail an Prof. Dr. oec. Franz Jaeger, Universität St. Gallen
Sehr geehrter Herr Jaeger

Es ist mehr als penibel, wenn Sie in der Zeitung «20 Minuten» zitiert werden, die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» würde die Wahl der Geschäftsleitungmitglieder durch den Aktionär verlangen. Lesen Sie doch bitte zuerst den Initiativtext genau durch, bevor Sie solche Unwahrheiten verbreiten.
Sind Sie gegen diese Initiative, was Ihr gutes Recht ist, so sympathisieren Sie sich mit den Abzockern – schade um Ihren guten Ruf als Professor. Noch ein Tipp: Werfen Sie doch mal einen Blick auf unsere Website, um Ihnen all die vielen Skandale und Fälle von Missmanagement und Abzockereien nochmals in Erinnerung zu rufen. Haben Sie die alle schon vergessen?
Den schlechten Managern und den Abzocker öffentlich ins Gewissen zu rufen, wozu Sie anscheinend nicht den Mut haben, ist eben unangenehmer, als eine politische Vorlage zu bekämpfen.


21. Januar 2008 – Goldener Fallschirm Vasellas
Der veröffentliche Novartis-Geschäftsbericht 2006 bringt nun die exorbitante Summe von Daniel Vasellas goldenen Fallschirms zu Tage: Bei einem Rücktritt 60 Mio. Fr., bei einer Übernahme unvorstellbare 150 Mio. Fr.
Wie lange wird sich wohl die Economiesuisse noch auf ihre Selbstregulierungs-Formel berufen? Ihre Swiss-Code-Losung «Die Gesellschaft gewährt grundsätzlich keine goldenen Fallschirme und keine Abgangsentschädigungen» bleibt weiterhin ein frommer Wunsch...


18. Januar 2008 – Unterstützung durch Krankenkassen

Die Krankenkassen
Assura S.A. – mit über 400'000 Versicherten –, die SanaTop Versicherungen AG und die SUPRA Assurances SA unterstützen die eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» und empfehlen ihren Kunden, das Begehren zu unterzeichnen.


21. Dezember 2007 – Aktienrechtrevision geht zu wenig weit: Abzockerei geht weiter!
Die Schweizer Bürger haben die vielen Millionen- und Milliarden-Debakel börsenkotierter Schweizer Unternehmungen in den letzten Jahren nicht vergessen! Es gibt kaum ein SMI-Unternehmen, das in der letzten Zeit nicht von einem Mega-Skandal erschüttert wurde. Fast immer wurden gleichzeitig Millionengehälter und Millionen-Abgangsentschädigungen ausbezahlt.
Probleme, welche die Schweizer Wirtschaft und die Eigentümer börsenkotierter Schweizer Aktiengesellschaften seit Jahren bewegen, werden mit dem soeben veröffentlichten definitiven Revisionsentwurf des Aktienrechts nicht gelöst: Millionen-Abgangsentschädigungen, Vorauszahlungen, Prämien und Boni – auch bei schlechter Leistung und Performance – sind weiterhin erlaubt.


Von den 24 Forderungen, welche die eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» vorsieht, sind lediglich drei Punkte im definitiven Revisionsentwurf des Aktienrechts berücksichtigt (Abschaffung Organ- und Depotstimmrecht sowie die jährliche Einzelwahl der Verwaltungsratsmitglieder). Zwischen dem Vorentwurf und dem heutigen Entwurf wurde zeitweilig wenigstens noch unsere Forderung der jährlichen Wahl des Verwaltungsratspräsidenten übernommen – aus unerklärlichen Gründen wurde dieser Punkt wieder aus der Vorlage entfernt. Der Revisionsentwurf geht somit eindeutig zu wenig weit!
Unsere ausführliche Stellungnahme zur aktuellen Revision des Aktienrechts finden Sie hier.


10. Dezember 2007 – Keinen Franken Lohn für UBS-Verwaltungsrat und -Geschäftsleitung!

Eigentlich sollte mittlerweile der hinterste und letzte Bürger in diesem Land erkennen, dass zwischen der persönlichen Leistung der Topmanager und ihrer Vergütung keine Korrelation besteht. Von fast jeder SMI-Firma ist in den letzten Jahren ein Mega-Skandal bekannt. Und fast immer wurden dafür Millionengehälter und Millionen-Abgangsentschädigungen ans Topmanagement bezahlt. Die Oberverantwortung der Unternehmung trägt der Verwaltungsrat! Nicht nur, weil es so im Aktienrecht steht, sondern auch, weil er für diese Kontrollaufgabe vom Aktionariat gewählt wurde und dafür fürstlich entlöhnt wird. Doch bei solchen Milliarden-Abschreibern darf es keinen Lohn geben – in den Jahren zuvor haben diese Herren bereits genügend abkassiert.

Der einzige konkrete Lösungsvorschlag, um diesem Wildwest-Management und der Amerikanisierung auf der Teppichetage endlich einen Riegel zu schieben, ist die eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei». Zur Zeit liegt kein anderer Vorschlag auf dem Tisch, obwohl sich Fälle von Misswirtschaft bald Jahr für Jahr toppen. Kein Bürger hat die Rentenzahlung Lindahl/Barnevik, die Vorauskasse Corti, die Abgangsentschädigung Hüppi, das Millionensalär Mühlemann, den 10-Jahresvertrag Vasella vergessen.

Vor ein paar Wochen wurde Thomas Minder, Initiant und Geschäftsführer der Trybol AG, mit anderen KMU-Vertretern zu Bundesrat Blocher an ein Hearing zur aktuellen Aktienrechtsrevision eingeladen. Unter vertraulicher Basis wurde dem Initiativkomitee der jetzige Gesetzesentwurf zugesandt. Seit dem Vorentwurf und der Lancierung der eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» ist lediglich ein einziger (!) weiterer Punkt der Initiative in die jetzige Version übernommen worden. Horrende Rentenzahlungen, Abgangsentschädigungen, Vorauszahlungen, Anhäufung von Verwaltungsratsmandaten – alles bleibt erlaubt! Blocher hat es nicht einmal für nötig befunden, die Vergütungen des Verwaltungsrates zu regeln. Dies, obwohl es sich um ein verbotenes Insichgeschäft handelt.

Und die Economiesuisse? Glaubt sie nach diesem UBS-Milliarden-Debakel noch immer an die Selbstregulierung? Die Gier dieser so genannten Topshots stellt die ganze Schweizer Wirtschaft in ein schlechtes Licht. Die teuersten Manager der Schweiz 
Vergütungssumme 2006: 252'771'493 Franken!  verursachen einen der grössten Milliarden-Schäden der Schweizer Wirtschaftsgeschichte. 


23. November 2007 – Swiss Re: Vertrauen verspielt

Entweder wurden die Medienschaffenden und Analysten von Swiss-Re-CEO Aigrain und VR-Präsident Forstmoser brandschwarz angelogen oder das Topmanagement hat den Swiss-Re-Laden schlicht nicht im Griff. Sitzen doch gerade in diesem VR die Vorzeigemanager Kielholz, Breu, Hentsch und Alt-Bundesrat Villiger. Anders kann man sich den Milliarden-Abschreiber so kurz nach den offiziellen Presseinterviews nicht erklären! Ein gut geführtes Unternehmen kennt seine «Non-Valeurs» – und zwar jederzeit. Ein Paradebeispiel mehr, welches in aller Deutlichkeit aufzeigt, dass zwischen der persönlichen Leistung dieser Topshots und ihren Millionengehältern keine Korrelation besteht. Und wenn sich Forstmoser noch als Lehrmeister guter Corporate Governance und des Aktienrechts hervortut, so wirft dies einen dunklen Schatten auf die aktuelle Aktienrechtsrevision.


20. November 2007 – Top-Management-Vergütungen: Blocher will nicht!

Fazit 1: Der aktuelle Aktienrechtsrevisionsentwurf enthält keine Massnahmen gegen die Abzockerei!
Das Initiativkomitee hatte Einblick in den aktuellen, vertraulich zugesandten Aktienrechtsrevisionentwurf. Millionen-Abgangsentschädigungen, Rentenzahlungen (Lindahl, Barnevik), Vorauskasse (Corti), 10-Jahres-Arbeitsvertrag für Geschäftsleitungsmitglieder (Vasella), verbotene In-sich-Geschäfte, in dem der Verwaltungsrat die Höhe seiner Vergütungen selbst festlegt, Anhäufung von externen Verwaltungsratsmandaten, Prämien bei Firmenverkäufen – Blocher will all das nicht regeln!

Fazit 2: Die Selbstregulierung funktioniert nicht!
Obwohl die Economiesuisse seit 2002 mit dem
«Swiss Code» die Selbstregulierung propagiert, sind die Topvergütungen markant gestiegen.

Fazit 3: Trotz konsultativer Abstimmung an den GVs in England, explodieren die Managersaläre!
Die kürzlich publizierte jährliche Studie «Executive Compensation Review» der Firma Incomes Data Services Ltd. in London belegt eindeutig, dass trotz gesetzlich vorgeschriebener, konsultativer Abstimmung bei britischen börsenkotierten Unternehmungen die Top-Vergütungen in den letzten Jahren stark gestiegen sind.

Fazit 4: Die eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» ist zur Zeit der einzige konkrete Lösungsvorschlag, um der Abzockerei auf der Teppichetage endlich einen Riegel zu schieben!
Zur Zeit ist ausser Bundesrat Blocher und der Economiesuisse keine klare Opposition zur eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» erkennbar. Dies spricht klar für den liberalen und fundierten Initiativtext.

Fazit 5: Die 25 SMI-Unternehmungen im 2006 entschädigten die Organmitglieder (Geschäftsleitung und Verwaltungsrat) mit sage und schreibe Fr. 1'193'637'603!
Weit und breit ist keine Mässigung in Sicht, Jahr um Jahr explodieren die Top-Vergütungen börsenkotierter Schweizer Unternehmungen. Der Spielraum nach oben scheint noch längst nicht ausgeschöpft zu sein. Toppen unsere Schweizer Chefs bald ihre amerikanischen Kollegen? So erhält der neue Chef der krisengeschüttelten Investmentbank Merrill Lynch, John Thain, US$ 45 Millionen, wenn sich der Aktienkurs «gut» entwickelt, weitere 125 Millionen...
(Quelle: Ethos-Studie «Vergütungen 2006 der Führungsinstanzen»)


2. Oktober 2007 – UBS-Quartalsverlust

252'771'493 Fr. haben die 22 UBS-Topshots (Organmitglieder) im 2006 verdient – im Durchschnitt 11'648'456 Fr. pro Person, um ein paar Monate später Abschreibungen von vier Milliarden, einen Quartalsverlust von mehreren hundert Millionen Franken und Entlassungen von 1'500 Mitarbeitern bekanntzugeben.
Die UBS-Stakeholder wie Kunden, Aktionäre, Lieferanten und der Staat, aber auch die Allgemeinheit mit den auf die Strasse gestellten Mitarbeitern finanzieren den Verlust. Der geschasste Ex-CEO Peter Wuffli und weitere Topmanager haben für diese «Leistung» nicht nur ein zweistelliges Millionensalär, sondern zusätzlich noch eine zweistellige Millionen-Abgangsentschädigung erhalten. In der offiziellen Mitternachts-Medienmitteilung hiess es damals noch lapidar, der Verwaltungsrat und Wuffli hätten sich für einen Generationenwechsel entschieden. VR-Präsident Ospel hat im Interview mit der «Finanz und Wirtschaft» vom 7.07.07 verlauten lassen, er habe mit dem Abgang von Wuffli gerechnet, als sich der Verwaltungsrat gegen das Nachrücken Wufflis als sein Nachfolger ausgesprochen habe. Die wahren Gründe kennen wir heute. Das Ergebnis des dritten Quartals 2007 ist einmal mehr ein Paradebeispiel von Missmanagement und Abzockerei auf der Führungsetage.

Dieser Fall und insbesondere Wufflis Abgang unterstreichen die schlechte Corporate Governance und Pressearbeit der UBS. Die Millionengehälter und horrenden Abgangsentschädigungen stehen in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung. Darf ein Herr Ospel als oberster Verantwortlicher jährlich 26 Millionen Franken verdienen, wenn er in nur einem Quartal einen Verlust von mehreren hundert Millionen ausweist? Hoffentlich begreifen nun auch die letzten Bürger in diesem Land, dass es mit der Abzockerei auf der Teppichetage so nicht weitergehen kann.


5. August 2007 – Mehrheit für Begrenzung

Wie eine soeben publizierte Umfrage des Instituts Isopulic im «SonntagsBlick» zeigt, dürfte die eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» sogar eine Begrenzung der Managerlöhne vorsehen, um immer noch von einer grossen Mehrheit der Schweizer angenommen zu werden, wenn schon heute darüber abgestimmt würde. So bejahen 77.3 % der Befragten die Frage «Finden Sie, dass die Managerlöhne begrenzt werden sollten oder nicht?», während sich lediglich 19.2 % dagegen aussprechen. Zur Minderheit gehört somit auch das Initiativkomitee und ihr Initiativtext «gegen die Abzockerei», welche weder Lohnobergrenzen, noch maximale Lohnspannen noch staatlich verordnete Managerlöhne verlangen.
Viel eher soll in der freien Marktwirtschaft die Selbstregulierung forciert werden: Nicht jedoch nach der Manier
«Economiesuisse», welche – angeblich – immer noch an die Selbstbegrenzung der Topmanager glaubt, sondern durch gestärkte Corporate-Governance-Strukturen, die die Eigentümer der Publikumsgesellschaften (das Aktionariat und damit insbesondere die Pensionskassen) endlich ermächtigen, die totale Vergütungssumme des Topmanagementzu bestimmen.


3. Juli 2007 
Economiesuisse überarbeitet «Swiss Code»
Nach fünf Jahren «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» sendet die Economiesuisse einen Anhang zu ihrem Selbstregulierungspapier betreffend Topmanagement-Entschädigungen in die Vernehmlassung. Das Initiativkomitee «gegen die Abzockerei» anerkennt, dass sich nun – nach Jahren des Schweigens – auch der Wirtschaftsdachverband dieser Problematik endlich annimmt.
Getreu dem alten Motto «Selbstregulierung gestärkt», werden die Vorschläge jedoch keinerlei Mässigung erwirken: Zum einen wird einmal mehr «erhöhte Transparenz» verlangt, welche jedoch seit 2002 (Corporate Governance-Richtlinie der Schweizer Börse SWX) gebührend und ab den kommenden Geschäftsberichten 2007 (Gesetz «Transparenz betreffend Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung») vollends genügend gewährleistet sein wird. Die weiteren nicht bindenden, fakultativen Empfehlungen der Economiesuisse kommen genauso verspätet wie mutlos und schwammig daher. Die Aktionärsdemokratie wird mitnichten gefördert, nicht einmal die zwingende Konsultativabstimmung an der Generalversammlung gefordert.
Die Behauptung des Wirtschaftsverbandes, «das System der Selbstregulierung funktioniert», führt letztlich den kompletten «Swiss Code» inklusive den aktuellen Anpassungen ad absurdum, denn dieser von den «Freunden der Abzocker» selbst herausgegebene Leitfaden predigte niemals etwas anderes als Selbstbeschränkung, welche aber bis heute nicht eingetreten ist.


8. Mai 2007 
GV OC Oerlikon
Thomas Minder, Initiant der Initiative, ergreift an der heutigen Generalversammlung der OC Oerlikon das Wort zum Thema «Abgang von Abzocker Limberger». Die Rede finden Sie hier.


7. Mai 2007 
GV SIG
Thomas Minder, Initiant der Initiative, wird an der heutigen Generalversammlung der SIG Holding AG (Schweizerische Industrie-Gesellschaft) Stellung zum Ausverkauf und Untergang des einstigen Pionier-Industriebetriebes nehmen. Die Rede finden Sie hier.


11. April 2007 
Rente für Ex-Swissair-Manager
Laut der
«SonntagsZeitung» muss Konkursverwalter Wüthrich dem Ex-Swissair-Manager Paul Reutlinger 1,42 Millionen Franken aus der Konkursmasse gutschreiben. Dies gehe auf eine Abmachung zwischen der SAir-Group und Reutlinger aus dem Jahre 2001 zurück. Darin sei festgehalten worden, dass Reutlinger ab seinem 60. Geburtstag (Feb. 2003) Anspruch auf eine jährliche Rente von 350'000 Franken habe.


5. April 2007 
Abzocker Thomas Limberger (CEO OC Oerlikon)
Thomas Limberger findet, er habe mit seinem Lohnverzicht einen Meilenstein gesetzt. Das Ganze war aber nicht mehr als ein riesiger «PR-Coup», denn wie das folgende Kalkulationsbeispiel zeigt, verzichtet Limberger nur unwesentlich auf einen Teil seines Lohns: Mit seinem so genannten «Verzicht» verdient er nun auf fünf Jahresgehälter hochgerechnet ca. 21.99 Millionen Franken an Stelle der anfänglichen 26 Millionen:
17'000 Aktien zu einem Kurs von Fr. 720.- ergibt 12.24 Mio. Franken. Er ist bereits im Besitz von 8'000 Aktien, wenn jedes Jahr 3'000 Aktien hinzukommen, so ergibt das die 17'000 Aktien über fünf Jahre. Bezüglich Fixum kann Limberger bei seinem Basissalär von 1.95 Mio. Franken pro Jahr in fünf Jahren 9.75 Mio. Franken als Grundlohn verdienen.

In den Medien wird Limberger zitiert: «Die Empörung [in der Bevölkerung über die 26 Millionen Franken] nun hat mich überrascht.» Wie kann man nur so naiv sein? Seit Jahren wird dieses Thema weltweit und insbesondere in der Schweiz heftigst diskutiert, umso mehr als seit letztem Herbst die eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» lanciert wurde. Wie jeder CEO hat auch Limberger einen Arbeitsvertrag und weiss daher sehr wohl, was er verdient – nicht zu vergessen, dass der Jahresabschluss und Geschäftsbericht vor der Publikation x-mal über seinen Bürotisch gegangen sind. Limberger hat somit sehr wohl gewusst, wie hoch sein Salär ist und er hat genauso gewusst, dass zweistellige Millionengehälter - immerhin die Premiere in einem hiesigen Industriebetrieb - die Schweizer Bevölkerung und die ganze Medienlandschaft aufschrecken werden. Da wird im Verwaltungsrat und Vergütungsausschuss der OC Oerlikon während Stunden und Tagen über Top-Vergütungen diskutiert und diese Manager, welche übrigens seit Jahren in der Schweiz wohnen, sollen die Veröffentlichung ihrer Millionengehälter unterschätzt haben? Da ist es wahrlich einfacher, an den Osterhasen zu glauben, als dass Limberger den weissen Ritter spielen wollte!