Eidg. Volksinitiative
«gegen die Abzockerei»
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2. Februar 2012 Rechtskommission des Nationalrates: Abtreten!
Erst vor wenigen Wochen, in der Wintersession, hat der Nationalrat den indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative «gegen die Abzockerei» behandelt. Dabei wurde die sogenannte «Bonisteuer» nach jahrelangem Hin und Her zwischen den beiden Kammern endgültig begraben. Weder National- noch Ständerat können jenen Gesetzesentwurf abermals mit einer «Bonisteuer» bestücken – zu weit fortgeschritten befindet man sich in der Differenzbereinigung. Nämlich wenige Meter vor der Zielgerade.

Doch soeben hat die Rechtskommission des Nationalrates den direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «gegen die Abzockerei» exhumiert. Dies alleine ist schon fragwürdig genug. Denn der Ständerat hat schon mehrmals zum Ausdruck gebracht, dass ein adäquater Gegenvorschlag nicht in die Verfassung, sondern ins Gesetz gehört. Geradezu grotesk wiegt darüber hinaus, dass wiederum eine knappe Mehrheit der Mitglieder der nationalrätlichen Rechtskommission die populistische «Bonisteuer» einbrachten. Ein absoluter Wahnsinn, dass diese – nur wenige Wochen nach dem demokratischen Entscheid – abermals via Hintertüre «direkter Gegenvorschlag» in die Räte zurückkehrt.

Ein unglaubliches Manöver, welches an politischer und demokratischer Frechheit und Arroganz nicht mehr zu überbieten ist! Den 14 Parlamentariern, welche auf dieses undemokratische Vorgehen einschwenkten, sollte umgehend das Mandat entzogen werden! Denn das Initiativkomitee «gegen die Abzockerei» verurteilt diese Art verlogenster Bundespolitik aufs Schärfste. Wir sind total frustriert, wie in Bundesbern diese wichtige Vorlage behandelt und verpolitisiert wird. Es ist skandalös, wie mit der Direkten Demokratie und mit demokratisch gefällten Entscheidungen im Parlament umgegangen wird.

Das beliebte Volksbegehren und damit die unzähligen Gegenprojekte befinden sich seit nunmehr vier Jahren im Parlament. Der indirekte Gegenentwurf befindet sich in der allerletzten Runde (!) der Differenzbereiniung. Und gleichzeitig hat eine knappe Mehrheit der Parlamentarier die Frechheit, zum wiederholten Male den direkten Gegenvorschlag in den Rat zurückzubringen. Da wird die Direkte Demokratie, aber auch das Zweikammersystem mit Füssen getreten.

Darüber hinaus wird mit dem Terminus «Bonisteuer» dem Bürger Sand in die Augen gestreut. Dem Stimmbürger wird glaubhaft gemacht, dass dadurch die Herren Brady Dougan und Co. ihre Boni besteuert müssten. Doch dies stimmt nicht, ist die «Bonisteuer» doch schlicht eine neue Firmensteuer. Die Firmen wiesen einfach weniger Gewinn und somit weniger Dividende aus – aber kein einziges Topgehalt würde deswegen gesenkt.



7. Dezember 2011
Boni-Steuer vom Tisch: 4-jährige Abzocker-Odyssee sofort stoppen!
Die nutzlose «Boni-Steuer» wurde soeben endlich begraben. Eigentlich eine absurde Situation: Die populistische Steuer wurde im Ständerat, der «Chambre de réflexion», geboren. Nun hat ihr auch der neue Nationalrat ein definitives Ende gesetzt!

Die
«Boni-Steuer» wäre deshalb unsinnig gewesen, weil sie de facto nicht die effektiven Abzocker selbst tangiert hätte, sondern die Unternehmungen, bei denen die Millionenbezüger angestellt sind. Die Geprellten wären also die Aktionäre gewesen, so unter anderem namhaft die Pensionskassen, welche grosse Investitionen in hiesige Aktiengesellschaften tätigen.

Nun fordern wir, die 4-jährige Odyssee um irgendwelche Gegenvorschläge sofort zu stoppen und umgehend den Abstimmungstermin
«gegen die Abzockerei» festzulegen, damit im nächsten Jahr endlich das Volk an der Urne über diese Frage befinden kann. Mit jeglichem anderen Vorgehen begäbe sich das neue Parlament wieder ins alte Verzögerungs-Fahrwasser.


22. September 2011 Thomas Limberger akzeptiert Abzocker-Urteil
«Der frühere OC-Oerlikon-Chef Thomas Limberger akzeptiert die Abweisung seiner Klage gegen Thomas Minder durch das Bezirksgericht Höfe SZ. Limberger hatte geklagt, weil ihn der Chef des Initiativkomitees «gegen die Abzockerei» mehrfach als «Abzocker» tituliert hatte. Das Bezirksgericht hatte die Klage wegen Rufschädigung und Persönlichkeitsverletzung Anfang Juli vollumfänglich abgewiesen. Nachdem Limberger darauf verzichtet hatte, das Urteil weiterzuziehen, ist das Urteil rechtskräftig. Das Gericht kam zum Schluss, dass Limbergers Gesamtentschädigung von rund 7,7 Millionen Franken im Jahre 2006 für einen aussenstehenden Betrachter im Vergleich als «überissen» erscheint.»
Klage gegen Minder: Limberger akzeptiert Urteil


08. September 2011
Warum die Bonisteuer falsch ist
Dieselben politischen Kreise, die gerade jetzt als Antwort auf den hohen Schweizer Franken nach Steuerreduktionen rufen, verteidigen die Bonisteuer vehement. Paradoxer kann eine politische Partei kaum mehr lobbyieren: Im selben Atemzug, in welchem man die Unternehmungen entlasten will, schafft man mit der Bonisteuer einen neuen Kostenblock.
Den kompletten «Schaffhauser Nachrichten»-Gastartikel von Thomas Minder finden Sie hier.



19. August 2011 Erst verzögern, dann verwässern
In der Sommersession noch verzögerte der Ständerat erfolgreich die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» durch die bereits zweite einjährige Verlängerung der Behandlungsfrist. Heute konnten sich die Juristen der ständerätlichen Rechtskommission einmal mehr der Verwässerung des verschleppten Volksbegehrens annehmen. Dem nicht genug, will die Mehrheit der Ständeräte stur an der populistischen, aber gleichsam unwirksamen Bonisteuer festhalten. Dass der Nationalrat vor einigen Wochen der Chambre de réflexion klarmachen musste, dass er von der Bonisteuer nichts hält, ignorieren die Herren Ständeräte nonchalant. Und verwässern einmal mehr den indirekten Gegenvorschlag, indem über die Mangagerlöhne nicht abgestimmt werden muss, indem die Strafbestimmung wieder gestrichen wurde. Und indem unsere Pensionskassen noch immer nicht an den Generalversammlungen im Sinne von uns Versicherten abstimmen müssen.


12. August 2011
Neue persönliche Website von Thomas Minder
Sie finden die neue persönliche Website von Thomas Minder fortan unter http://www.minder.sh


27. Juli 2011 Urteil gegen Thomas Limberger
«Die an den Kläger [Thomas Limberger] ausgerichtete Gesamtentschädigung erscheint im Vergleich für den aussenstehenden Betrachter als nicht mehr angemessen und überrissen. Die Bezeichnung des Klägers als Abzocker war somit, nicht zuletzt auf die in politischen Kreisen wiederholt erwähnte Höchstgrenze von CHF 3 Mio. für Managersaläre, nachvollziehbar.»
Das komplette Urteil des Bezirksgerichts Höfe, Wollerau SZ, gegen Thomas Limberger, finden Sie hier.


6. Juli 2011 5 Millionen Begrüssungsgage an Axel Weber bei UBS: ein Wahnsinn!
5 Millionen Begrüssungsgage erhält der neue UBS VR-Präsident Axel Weber. Ein Wahnsinn! Nach heutigem Gesetz gibt es für Mitglieder des Verwaltungsrates nur Tantiemen und diese bestimmt der Aktionär anlässlich der GV beim Traktandum Gewinnverteilung. In den letzten Jahren sind die «goldigen Handshakes» für Mitglieder der Geschäftsleitung bei grossen börsenkotierten Gesellschaften zum Standard geworden. Dass mittlerweile sogar Verwaltungsräte auf diese Art geködert werden, bringt das Fass der Abzockerei endgültig zum Überlaufen. UBS-Präsident Kaspar Villiger widerspricht sich selbst, wenn er zugibt, Weber sei der einzige Kandidat gewesen und gleichzeitig die exorbitante Vorauskasse mit dem Argument Markt begründet. Eine Vorauszahlung an ein Mitglied eines Verwaltungsrates ist gesetzeswidrig.


5. Juli 2011 Thomas Limberger: gerichtlich anerkannter Abzocker
«Das Bezirksgericht Höfe hat die Klage des früheren OC Oerlikon-Chefs Thomas Limberger gegen Thomas Minder vollumfänglich abgewiesen. Limberger hatte Minder 2010 wegen Persönlichkeitsverletzung und Rufschädigung eingeklagt, weil ihn dieser mehrfach als «Abzocker» tituliert hatte. Limberger hatte vor Gericht vorgebracht, nach Minders Verunglimpfungen seien Morddrohungen gegen ihn eingegangen.»
Limberger blitzt gegen Minder ab


7. Juni 2011
Parlament foutiert sich um Volkswillen: Abstimmungstermin «gegen die Abzockerei» erst am 3. März 2013
Mit grosser Mehrheit hat nach dem Nationalrat soeben auch der Ständerat einer weiteren einjährigen Fristverlängerung der eidgenössischen Volksinitiative «gegen die Abzockerei» zugestimmt. Die Verzögerungstaktik zieht sich seit 40 Monaten wie ein roter Faden durch die Behandlung dieses Volksbegehrens. Wie hier die direktdemokratischen Rechte mit Füssen getreten werden, kommt einem Armutszeugnis für das Initiativrecht gleich.

Dass sich der abtretende Ständerat Rolf Schweiger (FDP) noch erdreistet, die abermalige Verschleppung mit der Rückzugsmöglichkeit der Volksinitiative zu begründen, schlägt dem überlaufenden Fass vollends den Boden aus. Insbesondere die Lobbyisten-hörigen Parteispitzen der beiden erodierenden Mitteparteien drücken sich davor, vor den Wahlen im Herbst ihren Wählern in die Augen zu schauen. Dies wird am 23. Oktober Konsequenzen haben.


31. Mai 2011 Mit der «Abzocker»-Initiative liegt der Gegenvorschlag schon vor
Der Verfassungstext «gegen die Abzockerei» steht seit bald fünf Jahren wie ein ruhender Fels in dieser aktivistischen Brandung. Selbst ein Jahrhundertereignis wie die jüngste Finanzkrise konnte dem Verfassungsartikel nichts anhaben. Dies sollte nicht erstaunen, wurde er doch nie als Maximalforderung konzipiert, sondern von vornherein als wirtschaftsfreundlicher Minimalstandard skizziert – eben als breit abgestützter Gegenentwurf zum anpassungsbedürftigen Status quo.
Den kompletten «NZZ»-Gastartikel von Claudio Kuster finden Sie hier.



20. April 2011 Verwaltungsräte verdienen ein Drittel mehr als vor der Krise
«Die Verwaltungsräte haben kräftig zugelangt. Ihre Gesamtabgeltung stieg gegenüber dem Vorjahr um 14 Prozent, gegenüber dem Vorkrisenjahr 2007 gar um 33 Prozent. (...) Die Verwaltungsratsentschädigungen bei Novartis sind mit einem Plus von 323 Prozent explodiert, was wiederum dem Namen Vasella zuzuschreiben ist. Bemerkenswert ist auch der Sprung von 94 Prozent beim Stäfner Unternehmen Sonova, das derzeit mit dem Verdacht auf Insidervergehen für Schlagzeilen sorgt.»
Verwaltungsräte verdienen ein Drittel mehr als vor der Krise


25. März 2011 Swiss Re: Kielholz einmal mehr Baumeister exorbitanter Vergütungen
Ein absoluter Wahnsinn bei Swiss Re: VR-Präsident Walter Kielholz erhält 5,9 Millionen im 2010, 2 Millionen mehr als 2009. Sein Pendant bei der Munich Re, Hans-Jürgen Schinzler, hatte 274'000 Euro. Das sind 16 mal so viel! Solch eklatanten Abzocker-Beispiele zeigen anschaulich, dass trotz eingereichter Volksinitiative noch Null und Nichts erreicht wurde. Laut und deutlich: Das ist Diebstahl an der AG! Ein VR erhielte heute nach Obligationenrecht nur eine Tantieme und diese bestimmt der Eigner unter dem Traktandum Gewinnverteilung.

Der Swiss Re-CEO Lippe hatte im 2010 mit 8,7 Millionen gar ein noch fürstlicheres Salär, zumal der Rückversicherer ja nicht gerade viele Mitarbeiter beschäftigt. Und dies alles nur gerade zwei Jahre nach dem Beinahe-Konkurs der Swiss Re im 2008. Wäre die AG ein Industriebetrieb gewesen, so wäre sie womöglich ganz Konkurs gegangen, so schlecht war die Performance.

Aber es ist gleichwohl verständlich: Wenn ein Prof. Forstmoser im 2008 sich 3,2 Millionen und Kielholz als Vize-Präsident deren 2,8 Millionen nehmen müssen, so ist ja klar, dass in einem Gewinnjahr dieser Betrag entsprechend erhöht werden muss. Fazit: Das Entlöhnungssystem bei Swiss Re ist total krank, während Herr Kielholz sich einmal mehr als Baumeister der exorbitanten Vergütungen schlechthin bewiesen hat.


9. März 2011 Abstimmung «gegen die Abzockerei» steht endlich fest: 3. März 2013
Im 11. Jahr der Aktienrechtsrevision hat heute der Nationalrat erkannt, dass das Parlament diese Materie ins Obligationenrecht und nicht in die Bundesverfassung einbringen sollte. Gratulation unseren 200 Gesetzesmachern zu diesem schnellen, weitsichtigen wie überraschenden Entschluss!

Bis zu dieser Einsicht in der Nachspielzeit hat Bundesbern seit dem ersten Entwurf zur Aktienrechtsrevision 2005 sage und schreibe 22 verschiedene Erlasse präsentiert, welche der Volksinitiative «gegen die Abzockerei» gegenübergestellt wurden. Die einen stammten vom Bundesrat, andere von jegwelchen Räten, Kommissionen oder Subkommissionen. Die einen zielten ins Gesetz, andere lieber in die Verfassung. Ausser der vor Jahresfrist publizierten Einigungslösung «SVP Schweiz/Initiativkomitee» indessen war kein einziger dieser 22 Vorschläge befriedigend und kam nicht annähernd an das Original heran.

Vor viereinhalb Jahren wurde die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» lanciert, vor 37 Monaten in Bundesbern deponiert. Seit der Einreichung der Unterschriften hat Nur-noch-Verwaltungsratspräsdient Daniel Vasella über 108 Millionen Franken abgezockt. Und er darf sich freuen: Bis unsere griffigen Massnahmen eingeführt sein werden, kann er spielend weitere 100 Millionen absahnen.

Denn so geht's nun weiter (oder: Anleitung zur maximalen Verschleppung von Volksbegehren):

  • April/Mai 2011: Rechtskommission des Nationalrates berät 23. Gegenentwurf
  • Juni 2011: Nationalrat tritt auf Kommissionsvorlage ein und überweist 24. Vorlage an Ständerat
  • Juni 2011: Ständerat tritt ebenfalls auf das Geschäft ein, da ansonsten die Frist nicht abermals verlängert werden könnte
  • Juni 2011: Da sich erst jetzt – und dies zum ersten Mal – ein Gesetzesprojekt in der Differenzbereinigung befindet, kann nun die Behandlungsfrist zur Volksinitiative bis 26. August 2012 verlängert werden.
  • Dezember 2011: Neugewähltes Parlament konstituiert sich: Neue Köpfe, neue Parteien, neue Fraktionen, neue Eingebungen, neue Profilierungsmöglichkeiten, neue Koalitionen, neue Mehrheiten. Neuer Gegenvorschlag (Nummer 28).
  • März 2011: Nationalrat kramt den sistierten direkten Gegenvorschlag der CVP abermals hervor, um vom Ständerat ein letztes Mal versenkt werden zu können.
  • Juni 2012: Letzte Session, in welcher die Vorlage behandelt werden kann; eine weitere Verlängerung ist parlamentsgesetzlich unmöglich. Ein unmotivierter Gegenvorschlag (Nummer 37) wird in der Schlussabstimmung verabschiedet. Der Nationalrat empfiehlt die Volksinitiative zur Annahme, der Ständerat ist dagegen.
  • 3. März 2013: Abstimmung über Volksinitiative «gegen die Abzockerei», Gegenvorschlag interessiert niemanden
  • 4. März 2013: Justizministerin Sommaruga will Expertenkommission bilden zur «raschen» gesetzlichen Umsetzung der wuchtig angenommenen Volksinitiative
  • 1. Januar 2016: Inkrafttreten des Obligationenrechts (Corporate Governance-Revision), Änderung vom 12. Juni 2015
  • 23. Februar 2016: Als erste Schweizer Generalversammlung stimmt die Novartis-GV bindend über die Lohnsummen des Topmanagements ab.


22. Februar 2011  GV Novartis: Abzocke erster Güte
Die Novartis AG wurde im 2010 mit einer Busse und Strafgeldern von 422 Millionen Dollar gebüsst. Niemand bei der Novartis trägt dafür die finanzielle Verantwortung. Im Gegenteil: Es werden Abgangsentschädigungen und Anerkennungsprämien im Millionenbereich an ausgetretene Geschäftsleitungsmitglieder bezahlt. So zum Beispiel 12 Millionen an Daniel Vasella.
Das komplette Votum von Thomas Minder finden Sie hier.


11. Februar 2011
Lohnschere: was CEOs verdienen
«Viele einfache Bankangestellten regen sich über die riesigen Saläre von Topbankern auf. Das ist schlecht für die Moti­vation.» Kein Wunder, wenn man die Lohnschere vom letzten Jahr betrachtet:
Credit Suisse ist top - bei den Salären


26. Januar 2011 Abzocker Limberger – gerichtlich anerkannt
Thomas Minder wurde heute von Thomas Limberger (ex CEO OC Oerlikon und ex CEO/VR-Präsident Von Roll) wegen Persönlichkeitsverletzung vor Gericht gezogen. Nach der Referentenaudienz und Vergleichsverhandlung vor dem Bezirksgericht Höfe, kam das Gericht unter Herrn Martin Höfliger zum Schluss:

Es liege in keinem Anklagepunkt eine Persönlichkeitsverletzung vor, wie es der anwesende Thomas Limberger forderte. Das Gericht rief zudem den Kläger auf, seine Klage zurückzuziehen.

Konkret ging es um Äusserungen Thomas Minders gegenüber Thomas Limberger wie «Abzockerei», «Abzocker», «Missmanagement» und dergleichen an der Generalversammlung der OC Oerlikon 2007 sowie um einen Leserbrief im «Tages-Anzeiger». Das schriftliche Urteil folgt.


18. Januar 2011 Volksinitiative «Unsere Pensionskassen nicht missbrauchen!» unnötig
Die heute lancierte eidgenössische Volksinitiative «Unsere Pensionskassen nicht missbrauchen!» ist zwar gut gemeint und richtig, gleichzeitig aber unnötig.

Die neue Initiative verlangt, dass obligatorische Vorsorgeeinrichtungen künftig ihre Aktionärsrechte an den Generalversammlungen ausüben müssen. Der AHV-Ausgleichsfonds und die Pensionskassen sollen ihr Stimmverhalten im Sinne ihrer Versicherten – also einem Grossteil des Schweizer Volks – ausüben müssen. Die Erwerbstätigen sind verpflichtet, ihre Beiträge in die erste und die zweite Säule zu überweisen. Daher ist es nur folgerichtig, wenn auch die Mitwirkungsrechte der Pensionskassen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften obligatorisch ausgeübt werden müssen.

Dennoch ist die neue Volksinitiative unnötig, da ebendiese Forderung bereits in der eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» enthalten ist. Zusätzlich sieht unsere Initiative vor, dass das Stimmverhalten der Pensionskassen-Manager nachträglich offengelegt werden muss. Denn: Stimmpflicht alleine ist nicht zielführend, wenn nicht gleichzeitig durch Transparenz eine Kontrollmöglichkeit besteht.

Auch wenn die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» schlimmstenfalls erst 2013 vors Volk gelangen wird, die neuen Initianten werden uns schwerlich noch überholen können.


1. Dezember 2010 Was schädigt den Wirtschaftsstandort?
Zeitweise wird von den Gegnern moniert, die Vorlage schade dem Standort Schweiz. Hand aufs Herz, was schadet der Schweiz wirklich? Den Besitzer der Firma über die Gesamtentschädigungssumme für VR, die GL und den Beirat abstimmen zu lassen, soll dem Unternehmen schaden? Bei jeder gut geführten Firma entscheidet immer der Besitzer, wie viel die wichtigsten Mitarbeiter bekommen.
Den kompletten «Finanz und Wirtschaft»-Gastartikel von Thomas Minder finden Sie hier.



19. November 2010 Thomas Limberger: Ein Jahressalär zum Abgang
Der bei Von Roll glücklose CEO und Präsident Thomas Limberger kassiert gemäss BILANZ zu seinem Abgang ein volles Jahressalär. Das entspricht rund 1,6 Millionen Franken. 2007 war er bereits überraschend als CEO von OC Oerlikon ausgeschieden. Limberger prozessiert gegen Thomas Minder, Initianten der Abzocker-Initiative, wegen Persönlichkeitsverletzung.
(«BILANZ», 19.11.10)


19. Oktober 2010 Zickzack-Kurs bei den Managerlöhnen
Gar keine Eile legt das Parlament bei den Managerlöhnen an den Tag. Im Raum steht die populäre Abzocker-Initiative von Thomas Minder. Alles dreht sich um die Frage, wie mögliche Alternativen aussehen könnten. In den vergangenen zwei Jahren verstrickten sich die Parteien in taktischen Manövern, was zu einem wilden Zickzack-Kurs führte.

Indirekte und direkte Gegenvorschläge wurden erarbeitet, verworfen, wieder aufgegriffen. Aktuell steht ein indirekter Gegenvorschlag in Form einer Aktienrechtsrevision im Vordergrund. Die Frist zur Behandlung der Abzocker-Initiative hat das Parlament verlängert - zum Ärger der Linken, deren Wahlkampf eine Abstimmung befeuert hätte.
(«tagesanzeiger.ch», 19.10.10)


15. Oktober 2010
UBS, CS, Novartis: Niemand zeichnet sich verantwortlich!
Aufgeschreckt durch die Nicht-Klage gegen die früheren UBS-Verantwortlichen (Marcel Ospel, Peter Wuffli, Marcel Rohner, Peter Kurer und Konsorten) ruft die jetzige UBS-Führung (Kaspar Villiger, Oswald Grübel usw.) sogar die FDP auf den Plan. Die Freisinnigen fordern, einen Vorstoss Schneider-Ammanns zu unterstützen: Dieser verlangt, dass die Topmanager mit ihrem Privatvermögen zu ihrer Verantwortlichkeit gezogen werden können. Die sonst so neoliberale FDP-Führung sieht – überraschend, aber zu Recht – dringenden Handlungsbedarf beim Thema Verantwortlichkeit im Topmanagement.

In diesem Jahr wurde die Firma Novartis alleine in einem Land (USA) mit 815 Millionen gebüsst. Die UBS wurde im gleichen Zeitraum mit 936 Millionen, die Credit Suisse mit 951 Millionen zur Kasse gebeten. Wer übernimmt die Verantwortung für diese horrenden Millionen-Bussen? Kein einziges Mitglied der betroffenen Verwaltungsräte oder Geschäftsleitungen zeigt sich verantwortlich für diese Schäden. Und kein einziger Topmanager ist bereit, auch nur einen einzigen Franken seiner variablen Entlöhnung der letzten Jahre zurückzuerstatten.

Das heutige Gesetz lässt in vielen Fällen gar keine Verantwortlichkeitsklage zu; die beiden grossen Schweizer Groundings, Swissair und UBS, zeigen dies exemplarisch. In einer grossen börsenkotierten Gesellschaft ist – aus vielen verständlichen Gründen – weder die Unternehmung noch der Aktionär bereit, eine Verantwortlichkeitsklage einzureichen.

Geradezu grotesk ist das Vorgehen der UBS, mit Peter Forstmoser (Ex-Verwaltungsratspräsident Swiss Re) einen Abzocker selbst mit einem Gutachten zu beauftragen. Die Swiss Re ist im 2008 ebenfalls beinahe kollabiert. Der Rückversicherer verzeichnete im Debakeljahr 864 Millionen Verlust, 11 Milliarden Eigenkapitalvernichtung und 6 Milliarden Wertberichtigungen. Für diese «Leistung» hat FDP-Mitglied Forstmoser 3.2 Millionen kassiert. Ist das das Revival des FDP-Filzes? Da füttert das Abzocker-Unternehmen UBS den Abzocker-Manager Forstmoser. Sein Auftrag war von der UBS so definiert worden, dass er zu keinem anderen Schluss kommen konnte, als seinem Auftraggeber von einer Verantwortlichkeitsklage abzuraten.

Die totalen Vergütungssummen der Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitglieder (Organmitglieder) dieser drei Firmen für die Periode 2005 bis 2009 sehen wie folgt aus: Novartis: Fr. 461'124'191.– ; UBS: Fr. 627'624'876.–; Credit Suisse: Fr. 825'979'745.–. – Ein absoluter Wahnsinn, denn niemand zeichnet sich verantwortlich!


1. Oktober 2010 Novartis: 171 Mio. Boni-Verzicht von Vasella gefordert
Die Novartis wird in den USA mit einer Busse von sage und schreibe 422,5 Millionen Dollar bestraft! Dies wegen Verstössen rund um die Vermarktung von Medikamenten. Das Initiativkomitee der eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» verlangt, dass Daniel Vasella als Verwaltungsratspräsident und damaliger CEO im Doppelmandat die Verantwortung für diesen Skandal übernimmt und auf seine variable Vergütung verzichtet. Diese Boni-Summe beläuft sich für den Zeitraum 2005 bis 2009 auf unglaubliche 170'813'191 Franken!  (Quelle: Ethos Vergütungsstudien 2005 bis 2009)

Herr Vasella hat in all den Jahren sein Millionengehalt stets damit verteidigt, die Novartis müsse ihm soviel bezahlen, weil es seiner Top-Leistung entspreche und er in einer grossen Verantwortung stehe. Da Herr Vasella zum Zeitpunkt der Verstösse (ab 2005) gleichzeitig CEO und Verwaltungsratspräsident war, kann er sich nun nicht aus seiner Verantwortung stehlen. Sein Doppelmandat, das jährlich – zum realen Marktwert und nicht zum Steuerwert berechnet – mit zumeist über 40 Millionen Franken vergütet wurde, hat nicht nur Rechte – es hat auch Pflichten. Herr Vasella kann die Glaubwürdigkeit seines zweistelligen Millionengehalts in den letzten zehn Jahren gegenüber seinen Aktionären, den Stakeholder und der Öffentlichkeit nur rechtfertigen, wenn er auf den variablen Teil seines Gehalts (Bonus) für die Jahre 2005 bis 2009 verzichtet! In diversen Interviews und Aussagen hat Vasella immer wieder betont, dass er seine Position und seine Tätigkeit im Sinne eines Unternehmers wahrnehme, indem er auch grosse Risiken trage.

«Herr Vasella, als Initiant der eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» und Aktionär der Novartis AG nehme ich Sie beim Wort und verlange die sofortige Ankündigung zur Rückgabe Ihrer bereits bezogenen Boni von 170'813'191 Franken für die Jahre 2005 bis 2009.» Thomas Minder


7. September 2010
Warten auf den «Samichlaus»...
Die Rechtskommission des Ständerates hat heute einmal mehr Ideen eines indirekten Gegenvorschlags (auf Stufe Gesetz: Aktienrecht) zur eidgenössischen Volksinitiative «gegen die Abzockerei» vorgelegt. Das Initiativkomitee kommentiert diese erneuten Vorschläge nicht; es wird kaum der letzte Gegenentwurf sein.

Vor über 30 Monaten wurden die 120'000 Unterschriften des Volksbegehren in Bundesbern deponiert. CVP- und FDP-Parlamentarier, aber auch der Bundesrat bekämpfen diese Volksinitiative vehement, mittels einer gezielten, wie auch durchschaubaren Verzögerungstaktik. Man will die Initiative – sofern überhaupt – in einem günstigeren wirtschaftlichen und politischen Umfeld dem Volk zur Ablehnung vorlegen.

Das Schweizer Stimmvolk indessen hat das ewige Verzögern, Lavieren und Wiederkäuen gehörig satt. Das jahrelange Geplänkel mit unzähligen direkten und indirekten Gegenvorschlägen sowie das andauernde sich im Kreis drehen zwischen den beiden Kammern inklusive Hin und Her von Kommissionen und Subkommissionen versteht – zu Recht! – längst kein Bürger mehr. Es ist ein Armutszeugnis für die Schweizer Demokratie, mit welcher Lethargie unser Parlament dieser Initiative gegenübertritt.

Die Präsidentin des Ständerates, Frau Erika Forster (FDP), hat es nicht einmal für nötig befunden, die heute publizierte Vorlage in der anfallenden Herbstsession in ihrer Kammer zu traktandieren! Auf was warten die Damen und Herren Ständeräte denn eigentlich noch? Anscheinend bereits auf den «Samichlaus» und die Wintersession...

Bereits jetzt ist abzusehen, dass die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» kaum mehr vor dem Wahlherbst 2011 fertig behandelt wird und zur Abstimmung gelangt. Diese Sankt-Nimmerleins-Taktik dürfte sich jedoch insbesondere für die FDP und CVP als Bumerang erweisen: Das Schweizer Stimm- und sodann Wahlvolk ist nicht blöde und wird bei den Parlamentswahlen 2011 wie auch bei der folgenden Volksabstimmung «gegen die Abzockerei» den FDP- und CVP-Vertretern in Bundesbern einen gehörigen Denkzettel verpassen.


1. Juni 2010
Mit Aktionärsstimmen statt Steuern gegen Bonus-Exzesse
Qua BVG und Anlagereglemente sowie via AHV-Ausgleichsfonds ist jeder Schweizer Erwerbstätige gezwungenermassen mitunter Nestlé und Novartis-, UBS- und Credit-Suisse-Aktionär. Ob ihm das passt oder nicht, für diesen Aktionär gibt es keine Ausstiegsstrategie. (...) Genauso wie alle Erwerbstätigen verpflichtet sind, ihre Beiträge in die erste und die zweite Säule zu überweisen, ist es nur folgerichtig, wenn die Mitwirkungsrechte der Pensionskassen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften obligatorisch ausgeübt werden müssen.
Den kompletten NZZ-Gastartikel von Christoph Blocher, Thomas Minder und Claudio Kuster finden Sie hier.


1. Juni 2010 Einigungslösung mit SVP Schweiz ist Massstab
Der Ständerat hat soeben entschieden, die Behandlung der eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» um ein Jahr zu verlängern, um ihr einen verbesserten indirekten Gegenvorschlag (auf Gesetzesstufe) gegenüber zu stellen. In der Erstberatung vor einem Jahr hat die kleine Kammer – bedingt durch ein extremes Lobbying der Economiesuisse und unter Einreichung von elf Einzelanträgen – den indirekten Gegenvorschlag bis aufs Unkenntliche verwässert. Mit der Einführung des Nominee-Modells wollte man in Sachen Transparenz sowie Verwirklichung des Aktionärswillens gar noch hinter die heutige Gesetzeslage zurück gehen.

Der von der CVP im Januar lancierte Entwurf eines direkten Gegenvorschlags (auf Verfassungsstufe) ist ganz grundsätzlich falsch. Jahrelang behauptete die CVP gegenüber der Volksinitiative «gegen die Abzockerei», dieses Thema gehöre ins Aktienrecht und nicht in die Bundesverfassung. Parteipolitische Spielereien gehören zwar zur Politik, doch das Gegenüberstellen eines direkten Gegenvorschlags stellt sowohl eine Zweckentfremdung unserer obersten Rechtsnorm, wie auch ein Missbrauch der parlamentarischen Instrumente schlechthin dar. Das Bundesparlament wird vom Schweizer Volk gewählt, um griffige und zeitgemässe Gesetze zu erlassen und nicht, um die Verfassung zu revidieren.

Dies erkannte heute auch CVP-Ständerat Inderkum: «Es ist von der Sache her falsch, Bestimmungen des Aktienrechts auf Verfassungsstufe anzuheben.» Sein Parteikollege Graber doppelte nach: «Der Gegenvorschlag gehört eindeutig ins Gesetz.»

Nun scheint der Ständerat also gewillt, diesen Fauxpas zu korrigieren. Das Initiativkomitee begrüsst grundsätzlich das Gegenüberstellen eines indirekten Gegenvorschlags. Ein allfälliger Rückzug dieses von über 120'000 Bürgern unterzeichnete Volksbegehren käme jedoch nur in Frage, falls die am 10. Februar 2010 präsentierte Einigungslösung «Initiativkomitee/SVP Schweiz» in beiden Räten zustande kommt. Darin wurde insbesondere auch die Problematik der Banken-Boni aufgegriffen: Die Gesamtsumme der Boni soll – wie auch diejenigen vom Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung – zwingend von der Generalversammlung abgesegnet werden.


9. Mai 2010 26-Millionen-Limberger klagt
Ex-Oerlikon-Chef Limberger verklagt Thomas Minder – wegen dieses Leserbriefs im
«Tages-Anzeiger».
Lesen Sie hier die ganze Geschichte im «SonntagsBlick».


6. Mai 2010 Bonus als Abgangsentschädigung
Boni sind gedacht als goldene Fesseln. Je höher der Bonus – so die Überlegung –, desto geringer ist die Gefahr, dass ein Manager zur Konkurrenz abspringt. So ist es aber nicht, wie der aufgedeckte Fall Ulrich Körner zeigt. Der 47-Jährige war bei der Credit Suisse Chef der Region Schweiz und Mitglied der Geschäftsleitung. Am 22. August 2008 teilte die Bank überraschend mit, dass der Posten neu mit dem Ex-UBS-Mann Hans-Ulrich Meister besetzt worden sei. Körner verliess die CS und hat ein Bonus-Paket von über 20 Millionen Franken mitgenommen. (
«Tages-Anzeiger», 06.05.10)


26. April 2010  GV ABB
Co-Initiantin Brigitta Moser-Harder lehnt an der heutigen ABB-Generalversammlung den Vergütungsbeicht 2009 ab: «Nicht gespart wird gemäss Vergütungsbericht wie letztes Jahr bei den Entschädigungen der Geschäftsleitung. Ein Management ist nicht glaubwürdig, das überall auf die Kostenbremse steigt, nur nicht bei sich selber. Das ist in höchstem Masse unsozial.»
Das komplette Votum finden Sie hier.


14. April 2010  GV UBS
Co-Initiantin Brigitta Moser-Harder lehnt an der heutigen UBS-Generalversammlung den Vergütungsbeicht 2009 ab: «Damit die Millionen fliessen wie beim CS-CEO Dougan, wurde das von Herrn Grübel bei Credit Suisse kreierte PIP-Programm, ohne Malus, bei UBS unter dem Namen IPP in den Vergütungsbericht aufgenommen. Dieser Bericht ist nutzlos gegen den Boni-Irrsinn.»

Des Weiteren wendet sie sich beim Traktandum «Décharge» an das Aktionariat: «Tatsache ist doch, dass Ospel & Co. dem Unternehmen massiv schadeten. Denn trotz Warnungen haben sie es unterlassen, ihre Geschäftspraktiken in USA rechtzeitig zu überprüfen. Und zwar beim Engagement im US-Hypothekarmarkt und bei der Verletzung des amerikanischen Steuerrechts.»
Das komplette Votum finden Sie hier.


2. April 2010 Abzocker warnt vor «Abzocker»-Initiative
Brady Dougan, Credit Suisse-CEO und 71-Millionen-Bonusjäger, warnt vor der eidgenössischen Volksinitiative «gegen die Abzockerei». Ist es richtig, wenn ein amerikanischer Staatsbürger, welcher ein grosses Schweizer Bankeninstitut führt, kaum deutsch spricht und als Gast in unserem Land weilt, sich zu unserer direkten Demokratie und insbesondere zu erwähntem innerstaatlichen Volksbegehren äussert?
Den kompletten Forumsbeitrag «Abzocker warnt vor «Abzocker»-Initiative» von Thomas Minder finden Sie hier.


10. März 2010 Einigungslösung: Top, direkter Gegenvorschlag: Flop
Morgen Donnerstag werden im Nationalrat die eidgenössische Volksinitiative «gegen die Abzockerei» und entsprechende Gegenanträge debattiert. Ganz grundsätzlich ist die mit der SVP Schweiz am 10. Februar 2010 vorgestellte Einigungslösung die beste aller bisher präsentierten Varianten, um – nach nunmehr zehn Jahren Aktienrechtsrevision – der Abzockerei endlich einen Riegel zu schieben. Die zweitbeste Lösung ist die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» selbst. Überhaupt keine Lösung stellt der von der CVP lancierte und später von der FDP unterstützte, schlechte direkte Gegenvorschlag auf Verfassungsebene dar. Dieser direkte Gegenentwurf wird vom Initiativkomitee vehement bekämpft.

Die SP Schweiz ihrerseits hat die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» über all die Jahre hinweg stets ideologisch unterstützt. Obwohl die Einigungslösung «Initiativkomitee/SVP» inhaltlich zu hundert Prozent ihrem Gedankengut entspricht, widersetzt sich die SP ihrer Unterstützung. Schlimmer noch, die Sozialdemokraten haben sich ins gegnerische Boot der CVP- und FDP-Parteispitzen gesetzt, welche das taktische Manöver «direkter Gegenvorschlag» fahren. Die SP macht sich durch diesen Schulterschluss zum Gegner der Volksinitiative «gegen die Abzockerei». Dieser Wechsel ins gegnerische Lager ist für das Initiativkomitee völlig unverständlich, da es die Position des Volksbegehrens an der Urne schwächt. Schade, dass die SP Schweiz lieber Parteipolitik betreibt, anstatt einer konstruktiven und auf Allianzen beruhenden Sachpolitik nachzugehen.

Genauso wenig haben die von unserer Hauptgegnerschaft (FDP/CVP-Parteispitzen, Economiesuisse) hervorgebrachten und propagierten Gegenmassnahmen zur Abzockerei reüssiert, wie die verschiedenen Beispiele aus kürzlicher Zeit beweisen:

Entschädigungen der Geschäftsleitung
Wenn bei der Rangliste der höchten Durchschnittssaläre auf Stufe Geschäftsleitung 2008 auf den ersten beiden Plätzen die Credit Suisse (7.1 Mio. Fr.) und die Swiss Re (6.1 Mio.) zu finden sind, so stimmt etwas Grundlegendes nicht mehr. Denn die eine Firma schrieb einen Jahresverlust von 8.2 Milliarden, die letztere 11 Milliarden Eigenkapitalvernichtung und 6 Milliarden Abschreiber.

jährliche Einzelwahl der Verwaltungsratsmitglieder
Just Firmen wie ABB, OC Oerlikon oder UBS haben kürzlich – in kritischen Phasen! – auf die «Best Practice» der einjährigen Verwaltungsratsdauer umgestellt. Vergessen wir das «Heuschrecken-Märchen»: Schon gemäss heutigem Aktienrecht könnte ein Raider den gesamten Verwaltungsrat abberufen, wenn er genügend Stimmkraft besitzt. Dies innerhalb nur 20 Tagen und nicht etwa von drei Jahren!

Abgangsentschädigungen
UBS wirft dem gescheiterten Abzocker-Präsident Ospel im 2008 noch 2.3 Millionen nach
Adecco: Präsdient Rolf Dörig geniesst einen vertraglich zugesicherten goldenen Fallschirm

Vorauszahlungen
Nach Swissair (Mario Corti) haben kürzlich ABB (Joe Hogan), Swiss Re (David Blumer), UBS (Markus Diethelm und Jerker Johansson) und Credit Suisse (Kai Nargolwalas) allesamt wieder millionenschwere «Golden Hellos» entdeckt.

Prämien bei Firmenverkauf
Übernahme Ciba durch BASF: Präsident Armin Meyer wird mit 6 Millionen Franken Übernahmeprämie belohnt.

Zuletzt: Am letzten Abstimmungssonntag zur Rentensatzkürzung haben kaum versicherungsmathematische Argumente den Ausschlag gegeben – es war des Volkes Frust gegenüber Missmanagement und Selbstbereicherungen. Lösen wir dieses Problem: erstens bald und zweitens am richtigen Ort!


9. März 2010 Blocher und Minder sind sich seit jeher einig
Eigentlich ist die Einigungslösung zwischen der SVP Schweiz und dem Initiativkomitee «gegen die Abzockerei» nicht erst vor einigen Wochen und Monaten entstanden, wie zuletzt zu lesen war. Doch dies wissen die beiden Protagonisten wahrscheinlich nicht einmal mehr selbst.
Nein, wirklich entstanden, zumindest in ihrem Geiste geboren, ist diese Übereinkunft bereits am 6. Juni 2003, in der Zeit nach Debakeln mit ABB, Credit Suisse, Zurich, Swissair, als für das Prädikat «Abzocker» ein einstelliges Millionensalär noch vollends genügte.

Den kompletten Forumsbeitrag «Blocher und Minder sind sich seit jeher einig» von Claudio Kuster finden Sie hier.



2. März 2010
Videobeitrag Club: Eröffnungs-Votum von Thomas Minder


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Ganze Sendung: Abzocker-Initiative: Wer stoppt die Managergier?



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